Hallo Fridspeed,
die Erwerbsminderungsrente ändert sich durch die Umstellung auf die Regelaltersrente nicht, d.h. sie bleibt in der Höhe gleich.
Eine Witwenrente wird Ihre Schwägerin vermutlich bereits beziehen, ansonsten sollte Sie diesen Antrag so rasch wie möglich stellen. Somit hätte sie die möglichen Leistungen der Rentenversicherung bereits ausgeschöpft.
Ob ggf. noch andere Sozialleistungen, z.B. aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte möglich sind, klären Sie bitte mit der örtlichen Stadtverwaltung.