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Experten-Antwort

Veränderung der Erwerbunfähigkeitsrente bei erreichen einer Altersgrenze

von Fridspeed11.06.2018 | 11:23
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3 Antworten

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Guten Tag, ich schreibe für meine schwer sehbehinderte Schwägerin, um die ich mich nach dem Tod ihres Mannes im März kümmere. Meine Schwägerin leidet an LHON, einer seltenen Erbkrankheit, die den Sehnerv, bzw. die Zellen zerstört und damit den betroffenen trotz völlig intakter Augen blind macht. Diese Krankheit brach bei meiner Schwägerin mit 43 Jahren aus. Sie erhält heute Erwerbsunfähigkeitsrente. Heute ist 63 Jahre alt. Verändert sich die Rente noch bei Erreichen der realen Altersgrenze? Welche Möglichkeiten hat sie ggf. sonst noch? Sie ist aufgrund ihrer Erkrankung 100% schwerbeschädigt und kann sich nach dem Tod ihres Mannes, ohne eigenen Nachwuchs, nur schlecht im Leben zurecht finden. Über hilfreiche Antworten würde ich mich im Namen meiner Schwägerin sehr freuen. Gruß Frid

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fridspeed,

die Erwerbsminderungsrente ändert sich durch die Umstellung auf die Regelaltersrente nicht, d.h. sie bleibt in der Höhe gleich.

Eine Witwenrente wird Ihre Schwägerin vermutlich bereits beziehen, ansonsten sollte Sie diesen Antrag so rasch wie möglich stellen. Somit hätte sie die möglichen Leistungen der Rentenversicherung bereits ausgeschöpft.

Ob ggf. noch andere Sozialleistungen, z.B. aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte möglich sind, klären Sie bitte mit der örtlichen Stadtverwaltung.

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2 Antworten

Fridspeedam 11.06.2018 | 12:12
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe es bereits vermutet, dass die Umstellung keine Veränderung der Rentehöhe erbringen wird, da ja auch keine Beiträge mehr gezahlt wurden. Ich wusste nicht mehr genau, ob die Rente ggf. mit einem anderen Faktor gerechnet würde. Die Witwenrente wurde beantragt! Gruß Frid
chiam 11.06.2018 | 12:19
Blindengeld? Falls noch weitere Einschränkungen bestehen (neben der Sehbehinderung), kämen evtl. auch Leistungen aus der Pflegeversicherung in Betracht.
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