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Experten-Antwort

Veränderung während Antrag mitteilen?

von Fragend03.05.2018 | 00:16
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3 Antworten

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Hallo, Anfang April wurde für mich über einen Sozialverband ein Antrag auf EM Rente gestellt. Bisher habe ich von der DRV nichts gehört, was aber bei der kurzen Zeitspanne normal ist. Jedenfalls wurde jetzt beim GdB von 60 auf 70 erhöht, nach persönlicher Begutachtung durch einen Amtsarzt im Versorgungsamt der ein Gutachten geschrieben hat. Zudem wurden die Merkzeichen B und G eingetragen. Sollte ich das der DRV jetzt noch nachreichen oder ist das nur für den Gutachter relevant zu dem ich sicher irgendwann muss?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der sich aus Ihrem Schwerbehindertenbescheid ergebende Grad der Behinderung gibt das Ausmaß der Beeinträchtigung Ihrer gesundheitlichen Unversehrtheit nach dem Schwerbehindertenrecht an.

Damit ist jedoch keine Aussage verbunden, wie sich Ihre Behinderung auf die Leistungsfähigkeit nach dem Recht der Rentenversicherung auswirkt.

Nachdem die Schwerbehinderteneigenschaft nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Sozialgesetzbuch VI ist, kann es durchaus sein, dass der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung eine erneute Untersuchung benötigt.

Sie sollten in jedem Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass ein aktuelles Gutachten vom Versorgungsamt vorliegt. Da Sie bei der Antragstellung in der Regel eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben haben, kann sich dann der medizinische Dienst des Rententrägers direkt mit dem Versorgungsamt in Verbindung setzen.

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2 Antworten

Silviaam 03.05.2018 | 06:56
Guten Morgen Ich würde eine Kopie des Gutachtens und des Bescheids über den erhöhten GdB mit den Merkzeichen umgehend an die DRV zur aktuellem Antragsvervollständigung senden. Es ist nicht gesagt, dass überhaupt ein weiteres Gutachten durch die DRV noch erforderlich wird. Alles Gute und viel Erfolg wünscht Silvia
Fortitude oneam 03.05.2018 | 08:19
Hallo Fragend, auf jedenfall unverzüglich und nachweislich an Ihre zuständigen DRV Behörde senden. Ob ein weiteres Gutachten durch die DRV erforderlich ist, bleibt abzuwarten. Ein guter Bekannter von mir der auch während seines Erwerbsminderungsverfahrens einen GdB von 50 auf 100 mit MZ G und B erhielt, wurde trotzdem von der DRV zum Gutachter geschickt. Er hat dann die volle EMR ( med. ) bekommen. Wie Sie sehen, gibt es keine klare und glaubwürdige Vorgehensweise der DRV. Wahrscheinlich gehört das zur rourtine Abwicklung. Die Kosten tragen die Steuerzahler. Ich wünsche Ihnen alles Gute und dass Sie Ihre Erwerbsminderungsrente demnächst erhalten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit. P.S. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
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