Grundsätzlich könnte die Rentenversicherung für die Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit einem Bürostuhl zuständig sein. Jedoch ist die Verpflichtung des Arbeitgebers sehr hoch den Arbeitnehmer mit einem ergonomischen, gesundheitsgerechten Bürostuhl auszustatten, so dass die Rentenversicherung häufig der falsche Ansprechpartner ist.
Ob Sonderverfahren im Verwaltungsablauf vereinbart sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen