Hallo herr meier,
grundsätzlich ist es möglich, dass eine teilweise EM-Rente bezogen wird und Gründungszuschuss geleistet wird. Ob und welche Maßstäbe die Agentur für arbeit allerdings für die Gewährung des Gründungszuschusses anlegt sollten Sie im Zweifel mit der Agentur für Arbeit abklären.