Hallo ks,
bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um zwei eigenständige und getrennt voneinander zu betrachtende Ansprüche. Insofern sind Sie ein "Neurentner", wenn Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt wird. Tritt das Rentenpaket wie geplant am 01.01.2019 in Kraft, erhalten Sie bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2019 vom Zeitpunkt des Eintritts (" Leistungsfall") der vollen Erwerbsminderung eine verlängerte Zurechnungszeit. Das gilt auch, wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung wegfällt und aufgrund eines neuen "Leistungsfalls" eine Rente erneut gewährt wird.
@ Bodo 59: Bei einer Altersrente wirkt sich die geplante Neuregelung nicht aus, da keine neue Zurechnungszeit gebildet wird.