Interessant, dass das Thema „Rentenkürzung verbindlich entschieden“ so schnell gelöscht wurde. Na dann hier mal eine Frage an alle Fachleute (solche die § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI und dessen Auswirkungen auf die Rentenhöhe) verstehen, um was es geht:
Können und wird mein Rentenversicherungsträger mir eine Vergleichsberechnung der Altersrente (Vollrente wegen EM) mit dem Programm erstellen, das von 1992 bis zur Verbindlichen Entscheidung (veröffentlicht in RVaktuell 2012, 168; http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_252AR6.7) angewendet wurde?