Wo kann ich nachlesen, in wlechem Umfang die Verdienste für den im Betreff genannten Personenkreis bei Neuberechnung nach SGB VI wegen Erreichen von Ansprüchen für eine Altersrente, zu berücksichtigen sind.
Sie waren zu DDR-Zeiten Invalidenrenter, nach der Wende, ab 1992, Umwandlung in EU-Rente bis Erfüllung der Voraussetzung für eine Altersrente.
Der Personenkreis brauchte für seine Hinzuverdienste während Invalidenrentenbezug keine eigenen Beiträge zu bezahlen.