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Experten-Antwort

Verdienst zum Übergangsgeld

von James18.07.2012 | 15:37
2838 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich werde bald eine 2 jährige Rehaausbildung beginnen. Meine Frage, darf ich während dieser Zeit zusätzliches Einkommen haben, und darf ich während einer betriblichen Umschulung Lehrlingsgehalt beziehen ohne das es mir vom Übergangsgeld abgezogen wird? Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Mühe(n)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr James,

beim Bezug von Übergangsgeld kommt es beim Zusammentreffen mit anderen Einkünften grundsätzlich zur Einkommensanrechnung. Da die Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit den erfolgreichen Verlauf einer Maßnahme unter Umständen in Frage stellt, sollte der Träger in Kenntnis gesetzt werden und diese auch genehmigen. Mehr zu dieser Thematik und auch in welcher Höhe Einkünfte angerechnet werden, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

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4 Antworten

Jamesam 19.07.2012 | 12:15
Danke Experte, das könnte dann heissen wenn ich den RVL überdurchschnittlich absolvieren würde könnte dem zuverdienst in einer bestimmten höhe nichts entgegensprechen? Hintergrund ist das ich alleinverdiener bin und ein Haus abzuzahlen habe. MFG JAMES
Reha-Spezialistam 19.07.2012 | 14:03
Hallo James, es bringt Ihnen finanziell nichts, wenn Sie während der Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeiten, weil der Verdienst auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Im Endeffekt heißt das, dass Sie nicht mehr Einkommen haben werden, als die berechnete Höhe des Übergangsgeldes. Gruß
Jamesam 19.07.2012 | 17:33
Danke Rehaspezialist, und wenn mir bei einer betrieblichen ausbildung der betrieb mir lehrlingslohn geben wuerde dann wuerde ich auch diesen mit meinem uebergangsgeld verrechnet bekommen. Das wuerde doch das ziel die erfolgreiche integration in den arbeitsmarkt gar nicht schaden. Gruss James
Reha-Spezialistam 20.07.2012 | 08:00
Hallo James, während einer durch die Rentenversicherung finanzierten Maßnahme (z.B. Umschulung) erhalten Sie normalerweise keine Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsbetrieb, da Sie ja Übergangsgeld beziehen. Bezüglich der Anrechnung einer Nebenbeschäftigung muss ich meinen gestrigen Post korrigieren und würde Ihnen auch raten sich mit einer schriftlichen Anfrage an Ihren Sachbearbeiter zu wenden. Gemäß einer neueren Weisung ist ein Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung auf das Übergangsgeld auch dann nicht anzurechnen, wenn diese erst während der Leistung zur Teilhabe aufgenommen wurde. Sie muss aber geringfügig und versicherungsfrei sein. Bitte klären Sie das unbedingt ab, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
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