Sehr geehrter Herr James,
beim Bezug von Übergangsgeld kommt es beim Zusammentreffen mit anderen Einkünften grundsätzlich zur Einkommensanrechnung. Da die Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit den erfolgreichen Verlauf einer Maßnahme unter Umständen in Frage stellt, sollte der Träger in Kenntnis gesetzt werden und diese auch genehmigen. Mehr zu dieser Thematik und auch in welcher Höhe Einkünfte angerechnet werden, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.