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Verdienstausfall Begleitperson

von Katrin28.11.2007 | 08:23
4299 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann fährt im Januar mit unserer Tochter zur Kinder-Reha. Eine Begleitperson wurde genehmigt. Die Kur soll 10 Wochen dauern. Mein Mann ist selbstständig und ist von der Rentenversicherungspflicht befreit. (Die Kur wurde aber von der Rentenversicherung genehmigt) Hat er Anspruch auf Verdienstausfall? Wie hoch ist dieser? Wo und wann muss ich beantragen? Danke für die Hilfe

4 Antworten

Nixam 28.11.2007 | 08:33
Das ist eine ganz individuelle Angelegenheit. Rufen Sie doch einfach bei Ihrem Sachbearbeiter in der Deutschen Rentenversicherung an 1) Der Verdienstausfall ist individuell hoch 2) Ob überhaupt etwas erstattet wird, entscheidet eh der RV-Träger aufgrund Ihrer individuellen Lage des Sachverhalts. Infos hierzu können Sie hier mit Sicherheit nicht erwarten. Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an! Nix
Leseram 28.11.2007 | 08:41
Rufen Sie beim RV-Träger und lassen Sie sich einen Antrag auf Haushaltshilfe zuschicken. Hier füllen Sie alles aus und schicken diesen an den RV-Träger zurück. Die Höhe des Verdienstausfall ist - wie Nix - schon gesagt hat, individuell und richtet sich nach dem Verdienstausfall Ihres Mannes. Es müssen nochUnterlagen eingereicht werden vom Steuerberater. Dieser kann die Höhe bescheinigen. Es steht aber alles im Antrag auf Haushaltshilfe drin, was Sie beifügen müssen. Anstelle von Haushaltshilfe wird nämlich auch Verdienstausfall etc. gewährt. Deshalb ist dieser Antrag von Ihnen auszufüllen und an den RV-Träger zu übersenden.
Insideram 28.11.2007 | 08:59
Als Hinweis: Bei Selbstständigen muss der gesamte Betrieb ruhen um Verdienstausfall zu bekommen.
Nixam 28.11.2007 | 09:21
Ja stimmt. Der gesamte Betrieb muss zugemacht werden während der Reha. Dann muss der Steuerberater auch unter Vorlage der Vorbescheide des Finanzamtes den entgangenen Lohn(Gewinn) bescheinigen) für die Zeit der Reha.
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