Hallo Thomas Bartnik,
leider ist es nicht möglich zu individuellen Einzelfallgestaltungen qualifizierte Auskünfte zu geben, insbesondere da hier die Krankenkasse zuständiger Träger ist.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.
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Hallo Thomas Bartnik,
leider ist es nicht möglich zu individuellen Einzelfallgestaltungen qualifizierte Auskünfte zu geben, insbesondere da hier die Krankenkasse zuständiger Träger ist.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.
Auch von der DRV wird als Verdienstausfall in der Regel tgl. 68 EUR gezahlt. Nur bei begründeten Einzelfällen, in denen die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte darstellen würde, kann auch ein höherer Betrag übernommen werden (§§ 38 SGB V und 54 SGB IX). In diesen §§ steht jedoch KEIN Betrag, was und in welcher Höhe übernommen wird. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, trifft die KK oder die DRV; derjenige Leistungsträger, der die Reha bewilligt hat. tgl. 68 EUR > mtl. 2040 EUR Liegt der tatsächliche Brutto-Lohn weit über diesem Betrag, ist dann evtl. eine Erstattung auf Bruttolohnbasis möglich. Aber wie gesagt, prüft dies der Leistungsträger im Einzelfall. Danke für die schnelle Info. Wenn wirklich nur 68,-€/tag Verdienstausfall bezahlt werden, kann ich keinen unbezahlten Urlaub nehmen, da die Differenz zu groß ist. So werde ich die Kur für meinen Sohn leider absagen müssen:-(Weshalb geben Sie so schnell auf??? Verstehe ich nicht. Jetzt haben Sie so lange für eine Maßnahme gekämpft und wollen es an der Verdienstausfallgeschichte scheitern lassen? Fragen Sie doch zunächst nochmal bei der KK nach, ob Ihnen nur täglich 68 EUR erstattet werden können. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie mit angeben, dass Ihr Gehalt wesentlich höher ist und Sie mit den tgl. 68 EUR nicht auskommen (Mietzahlung und andere fixe Kosten). Sie müssen natürlich dann auch berücksichtigen, dass Sie während der Reha ja keine Lebenshaltungskosten (Essen z.B.) haben. Sind Sie nicht alleinstehend und hat Ihre Partnerin kein eigenes Einkommen, sieht die Sache noch "besser" aus, denn sie braucht ja Geld zum Leben, wenn sie zu Hause bleibt. Vielleicht können (oder wollen) Sie hier noch ergänzende Details angeben?
Weshalb geben Sie so schnell auf??? Verstehe ich nicht. Jetzt haben Sie so lange für eine Maßnahme gekämpft und wollen es an der Verdienstausfallgeschichte scheitern lassen? Fragen Sie doch zunächst nochmal bei der KK nach, ob Ihnen nur täglich 68 EUR erstattet werden können. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie mit angeben, dass Ihr Gehalt wesentlich höher ist und Sie mit den tgl. 68 EUR nicht auskommen (Mietzahlung und andere fixe Kosten). Sie müssen natürlich dann auch berücksichtigen, dass Sie während der Reha ja keine Lebenshaltungskosten (Essen z.B.) haben. Sind Sie nicht alleinstehend und hat Ihre Partnerin kein eigenes Einkommen, sieht die Sache noch "besser" aus, denn sie braucht ja Geld zum Leben, wenn sie zu Hause bleibt. Vielleicht können (oder wollen) Sie hier noch ergänzende Details angeben?Ich sorge für das Haupteinkommen und meine Frau arbeitet 15 Stunden die Woche. Wir haben zwei Kinder. Da ich die Betreuung unserers "großen" Sohnes nicht komplett übernehmen kann (6:00 Uhr bis 16:30 Uhr zur Arbeit) und wir auch nicht wollen, dass er zu einer Tagesmutter geht und ich ihn morgens um 6:00 Uhr nicht wegbringen kann, hatten wir uns entschlossen, dass ich als Begleitperson zur Kur mit fahre. Bei nur 68,-€/Tag Verdienstausfall kommen wir mit den laufenden Kosten niemals über die Runden:-(
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