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Experten-Antwort

Verdienstausfall für Begleitperson bei Kur des Kindes

von Thomas Bartnik04.02.2014 | 12:55
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach fast einem Jahr Kampf mit meiner Krankenkasse wurde endlich die Sprachheilkur meines Kindes mit Begleitperson bewilligt. Als Begleitperson werde ich (Vater) mitfahren. Nun stellt sich die Frage wegen der Erstattung des Verdienstausfalles. In welcher Höhe wird sie von wem erstattet? Meine Krankenkasse ist entweder überfordert oder möchte mir die Frage nicht richtig beantworten:-( Letzter Stand war, dass mir max. 68,-€/Tag erstattet werden wie sie einem maximal bei einer Haushaltsgilfe zustehen würde. Ich kann und möchte das nicht glauben, da ich auch schon mal gelesen habe, dass der komplette Verdienstausfall erstattet wird. Über eine schnelle Antwort (am besten mit einem Verweis auf das Sozialgesetzbuch oder Ähnliches) wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Thomas Bartnik

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas Bartnik,

leider ist es nicht möglich zu individuellen Einzelfallgestaltungen qualifizierte Auskünfte zu geben, insbesondere da hier die Krankenkasse zuständiger Träger ist.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.

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11 Antworten

=//=am 04.02.2014 | 13:37
Auch von der DRV wird als Verdienstausfall in der Regel tgl. 68 EUR gezahlt. Nur bei begründeten Einzelfällen, in denen die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte darstellen würde, kann auch ein höherer Betrag übernommen werden (§§ 38 SGB V und 54 SGB IX). In diesen §§ steht jedoch KEIN Betrag, was und in welcher Höhe übernommen wird. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, trifft die KK oder die DRV; derjenige Leistungsträger, der die Reha bewilligt hat. tgl. 68 EUR > mtl. 2040 EUR Liegt der tatsächliche Brutto-Lohn weit über diesem Betrag, ist dann evtl. eine Erstattung auf Bruttolohnbasis möglich. Aber wie gesagt, prüft dies der Leistungsträger im Einzelfall.
???am 04.02.2014 | 13:39
Das ist die Anweisung der DRV zu diesem Thema: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Die Begrenzung auf 68,- € ist meines Wissens dann zutreffend, wenn Ihre Frau auf Kur fahren würde und Sie unbezahlten Urlaub nehmen würden, um die Kinder zu betreuen.
Thomas Bartnikam 04.02.2014 | 13:55
Zitat von =//= anzeigen
=//= schrieb

Auch von der DRV wird als Verdienstausfall in der Regel tgl. 68 EUR gezahlt. Nur bei begründeten Einzelfällen, in denen die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte darstellen würde, kann auch ein höherer Betrag übernommen werden (§§ 38 SGB V und 54 SGB IX). In diesen §§ steht jedoch KEIN Betrag, was und in welcher Höhe übernommen wird.

Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, trifft die KK oder die DRV; derjenige Leistungsträger, der die Reha bewilligt hat.

tgl. 68 EUR > mtl. 2040 EUR

Liegt der tatsächliche Brutto-Lohn weit über diesem Betrag, ist dann evtl. eine Erstattung auf Bruttolohnbasis möglich. Aber wie gesagt, prüft dies der Leistungsträger im Einzelfall.

Danke für die schnelle Info. Wenn wirklich nur 68,-€/tag Verdienstausfall bezahlt werden, kann ich keinen unbezahlten Urlaub nehmen, da die Differenz zu groß ist. So werde ich die Kur für meinen Sohn leider absagen müssen:-(

[/quote]

Weshalb geben Sie so schnell auf??? Verstehe ich nicht. Jetzt haben Sie so lange für eine Maßnahme gekämpft und wollen es an der Verdienstausfallgeschichte scheitern lassen?

Fragen Sie doch zunächst nochmal bei der KK nach, ob Ihnen nur täglich 68 EUR erstattet werden können. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie mit angeben, dass Ihr Gehalt wesentlich höher ist und Sie mit den tgl. 68 EUR nicht auskommen (Mietzahlung und andere fixe Kosten). Sie müssen natürlich dann auch berücksichtigen, dass Sie während der Reha ja keine Lebenshaltungskosten (Essen z.B.) haben.

Sind Sie nicht alleinstehend und hat Ihre Partnerin kein eigenes Einkommen, sieht die Sache noch "besser" aus, denn sie braucht ja Geld zum Leben, wenn sie zu Hause bleibt.

Vielleicht können (oder wollen) Sie hier noch ergänzende Details angeben?

Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, trifft die KK oder die DRV; derjenige Leistungsträger, der die Reha bewilligt hat. tgl. 68 EUR > mtl. 2040 EUR Liegt der tatsächliche Brutto-Lohn weit über diesem Betrag, ist dann evtl. eine Erstattung auf Bruttolohnbasis möglich. Aber wie gesagt, prüft dies der Leistungsträger im Einzelfall. Danke für die schnelle Info. Wenn wirklich nur 68,-€/tag Verdienstausfall bezahlt werden, kann ich keinen unbezahlten Urlaub nehmen, da die Differenz zu groß ist. So werde ich die Kur für meinen Sohn leider absagen müssen:-(
=//=am 04.02.2014 | 14:20
Auch von der DRV wird als Verdienstausfall in der Regel tgl. 68 EUR gezahlt. Nur bei begründeten Einzelfällen, in denen die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte darstellen würde, kann auch ein höherer Betrag übernommen werden (§§ 38 SGB V und 54 SGB IX). In diesen §§ steht jedoch KEIN Betrag, was und in welcher Höhe übernommen wird. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, trifft die KK oder die DRV; derjenige Leistungsträger, der die Reha bewilligt hat. tgl. 68 EUR > mtl. 2040 EUR Liegt der tatsächliche Brutto-Lohn weit über diesem Betrag, ist dann evtl. eine Erstattung auf Bruttolohnbasis möglich. Aber wie gesagt, prüft dies der Leistungsträger im Einzelfall. Danke für die schnelle Info. Wenn wirklich nur 68,-€/tag Verdienstausfall bezahlt werden, kann ich keinen unbezahlten Urlaub nehmen, da die Differenz zu groß ist. So werde ich die Kur für meinen Sohn leider absagen müssen:-(
Weshalb geben Sie so schnell auf??? Verstehe ich nicht. Jetzt haben Sie so lange für eine Maßnahme gekämpft und wollen es an der Verdienstausfallgeschichte scheitern lassen? Fragen Sie doch zunächst nochmal bei der KK nach, ob Ihnen nur täglich 68 EUR erstattet werden können. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie mit angeben, dass Ihr Gehalt wesentlich höher ist und Sie mit den tgl. 68 EUR nicht auskommen (Mietzahlung und andere fixe Kosten). Sie müssen natürlich dann auch berücksichtigen, dass Sie während der Reha ja keine Lebenshaltungskosten (Essen z.B.) haben. Sind Sie nicht alleinstehend und hat Ihre Partnerin kein eigenes Einkommen, sieht die Sache noch "besser" aus, denn sie braucht ja Geld zum Leben, wenn sie zu Hause bleibt. Vielleicht können (oder wollen) Sie hier noch ergänzende Details angeben?
Thomas Bartnikam 04.02.2014 | 14:38
Zitat von =//= anzeigen
=//= schrieb

Auch von der DRV wird als Verdienstausfall in der Regel tgl. 68 EUR gezahlt. Nur bei begründeten Einzelfällen, in denen die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte darstellen würde, kann auch ein höherer Betrag übernommen werden (§§ 38 SGB V und 54 SGB IX). In diesen §§ steht jedoch KEIN Betrag, was und in welcher Höhe übernommen wird.

Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, trifft die KK oder die DRV; derjenige Leistungsträger, der die Reha bewilligt hat.

tgl. 68 EUR > mtl. 2040 EUR

Liegt der tatsächliche Brutto-Lohn weit über diesem Betrag, ist dann evtl. eine Erstattung auf Bruttolohnbasis möglich. Aber wie gesagt, prüft dies der Leistungsträger im Einzelfall.

Danke für die schnelle Info. Wenn wirklich nur 68,-€/tag Verdienstausfall bezahlt werden, kann ich keinen unbezahlten Urlaub nehmen, da die Differenz zu groß ist. So werde ich die Kur für meinen Sohn leider absagen müssen:-(

[/quote]

Weshalb geben Sie so schnell auf??? Verstehe ich nicht. Jetzt haben Sie so lange für eine Maßnahme gekämpft und wollen es an der Verdienstausfallgeschichte scheitern lassen?

Fragen Sie doch zunächst nochmal bei der KK nach, ob Ihnen nur täglich 68 EUR erstattet werden können. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie mit angeben, dass Ihr Gehalt wesentlich höher ist und Sie mit den tgl. 68 EUR nicht auskommen (Mietzahlung und andere fixe Kosten). Sie müssen natürlich dann auch berücksichtigen, dass Sie während der Reha ja keine Lebenshaltungskosten (Essen z.B.) haben.

Sind Sie nicht alleinstehend und hat Ihre Partnerin kein eigenes Einkommen, sieht die Sache noch "besser" aus, denn sie braucht ja Geld zum Leben, wenn sie zu Hause bleibt.

Vielleicht können (oder wollen) Sie hier noch ergänzende Details angeben?

Weshalb geben Sie so schnell auf??? Verstehe ich nicht. Jetzt haben Sie so lange für eine Maßnahme gekämpft und wollen es an der Verdienstausfallgeschichte scheitern lassen? Fragen Sie doch zunächst nochmal bei der KK nach, ob Ihnen nur täglich 68 EUR erstattet werden können. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie mit angeben, dass Ihr Gehalt wesentlich höher ist und Sie mit den tgl. 68 EUR nicht auskommen (Mietzahlung und andere fixe Kosten). Sie müssen natürlich dann auch berücksichtigen, dass Sie während der Reha ja keine Lebenshaltungskosten (Essen z.B.) haben. Sind Sie nicht alleinstehend und hat Ihre Partnerin kein eigenes Einkommen, sieht die Sache noch "besser" aus, denn sie braucht ja Geld zum Leben, wenn sie zu Hause bleibt. Vielleicht können (oder wollen) Sie hier noch ergänzende Details angeben?
Ich sorge für das Haupteinkommen und meine Frau arbeitet 15 Stunden die Woche. Wir haben zwei Kinder. Da ich die Betreuung unserers "großen" Sohnes nicht komplett übernehmen kann (6:00 Uhr bis 16:30 Uhr zur Arbeit) und wir auch nicht wollen, dass er zu einer Tagesmutter geht und ich ihn morgens um 6:00 Uhr nicht wegbringen kann, hatten wir uns entschlossen, dass ich als Begleitperson zur Kur mit fahre. Bei nur 68,-€/Tag Verdienstausfall kommen wir mit den laufenden Kosten niemals über die Runden:-(
Feliam 04.02.2014 | 14:55
Vielleicht ist es ja möglich (bei der KK fragen!), dass Ihr zweites Kind mitfährt und Ihre Frau beide Kinder begleitet. In dem Fall dürfte der Verdienstausfall ja überschaubar bleiben.
Thomas Bartnikam 04.02.2014 | 15:44
Das geht leider nicht, da die Kur außerhalb der Ferien ist und ich den Großen nicht 4 Wochen aus der Schule nehmen kann und will.
Sternsucheram 05.02.2014 | 14:43
Suchen Sie doch nochmal das GEspräch mit der Krankenkasse.... ...Geld ist zwar wichtig, aber denken Sie in dem Fall auch an Ihr Kind. Nicht ohne Grund hat man die Kur bewilligt! Ich könnte mir vorstellen, dass man als Elternteil später vielleicht ein schlechtes Gewissen hat, weil man die Kur nicht angetreten hat wg. Geld!!
Thomas Bartnikam 12.02.2014 | 12:44
Zitat von Sternsucher anzeigen
Habe nun die schriftliche Zusage der Krankenkasse, dass sie mir den Nettoverdienstausfall für die Zeit der Rehabilitierungsmaßnahme als Begleitperson meines Sohnes erstatten:-)
Thomas Bartnikam 12.02.2014 | 12:44
Zitat von Sternsucher anzeigen
Habe nun die schriftliche Zusage der Krankenkasse, dass sie mir den Nettoverdienstausfall für die Zeit der Rehabilitierungsmaßnahme als Begleitperson meines Sohnes erstatten:-)
Steuerfutziam 05.06.2015 | 16:04
Hallo zusammen, ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen, weil ich eigentlich auf der Suche nach einer Lösung zu einem abrechnungstechnischem Problem bin, aber kann mit nun nicht verkneifen hier mal meinen Senf dazuzugeben ;) 1. Verdienstausfallsberechnung erfolgt immer NETTO! Dementsprechend zahlt die GKV die o.g. 68,00 EUR netto pro Kalendertag. Wenn man von den 30 Tagen ausgeht, die Sie veranschlagen macht das ein ungefähres Monatsbrutto (je nach Steuerklasse, KFB, GKV-Zusatzbeitrag und Bundesland) von vermutlich 3.500-4.000 EUR. Ich finde es ziemlich vermessen sich hier auszulassen, es würde sich gerade mal um das Gehalt der Haushaltshilfe handeln, denn wir bewegen uns bei diesem Gehalt schonmal über dem Bundesdurchschnittseinkommen und es würden sich vermutlich 80% der Bundesbürger darüber freuen überhaupt soviel zu verdienen. Des Weiteren ist ein Monatsbruttolohn in dieser Höhe schon annähernd an der Beitragsbemessungsgrenze, demzufolge wird auf mehr keine SV-Abgabe mehr durch Sie geleistet und dann verlangen Sie von der Krankenkasse, die auch von anderen Arbeitnehmern bezahlt wird noch mehr Geld gezahlt zu bekommen? Das ist in meinen Augen einfach nur typisch deutsche Vermessenheit und finde das unverschämt. Vllt. sollten Sie sich mal damit beschäftigen, wie das von Ihnen noch höher geforderte Geld bezahlt werden soll und durch wen? MfG David
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