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Verdienstgrenzen

von Horst04.03.2007 | 15:40
1784 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich eine vorgezogene Altersrente beziehe (z.B. mit 64 Jahren)kann ich ja bekanntlich nur einen begrenzten Betrag hinzuverdienen. Bleibt diese Begrenzung während des gesamten Rentenbezuges bestehen oder kann ich ab 65 Jahre unbegrenzt hinzuverdienen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ab 65, als Altersvollrentner, sind Sie in der gesetzlichen RV (nach derzeit geltender Rechtslage) versicherungsfrei.

Bis dahin gilt für die Hinzuverdientgrenze zum Bezug der ungekürzten vorzeitigen Altersrente § 34 Sozialgesetzbuch VI, also 350 Euro/Kalendermonat.

Die weiteren individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Bis auf den ersten Monat des Zusammentreffens von Rente und Einkommen, gilt der Grundsatz, dass man bis zum Doppleten der 350 Euro Grenze/Kalenderjahr hinzuverdienen darf, ohne dass deshalb der Anspruch auf vorzeitige Altersvollrente gekürzt wird.

Durch das anstehende RV Altersgrenzenanpassungsgesetz wird aber wohl eine Angleichung der 350 Euro Grenze auf 400 Euro erfolgen.

Ob dies auch so verabschiedet wird, wissen wir nach dem 9. März...

MfG

2 Antworten

Heinzam 04.03.2007 | 17:26
Ab dem Monat nach Vollendung des 65. Lebensjahres gibt es bei einer Altersrente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Amadéam 04.03.2007 | 17:45
Heinz liegt mit seiner Aussage zu 100% richtig. Für den Fall, dass Sie Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung sein sollten, wäre jedoch noch die Kleinigkeit zu beachten, dass Ihnen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wie bei einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer abgezogen werden. Auch vom Finanzamt können Sie sich leider nicht verabschieden, nur weil Sie 65 werden. Unangenehm könnte sich bemerkbar machen, dass Ihre Rente zumindest mit schlanken 50 % zu versteuern ist. Kommen da weitere Einkünfte hinzu, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, könnte dieses zu unangenehmen Ergebnissen führen. Forumsteilnehmer Schiko würde sich sicherlich dieses Problems annehmen und Ihnen bereitwillig Auskünfte erteilen. Natürlich bleibt es Ihnen unbenommen, sich kostenpflichtig bei einem Lohnsteuerhilfeverein, einem Steuerberater oder bei einem Finanzamt zu erkunden. Die zuletzt genannte Stelle knöpft Ihnen zwar gerne Steuern ab, berechnet aber seit dem 01.01.2007 evtl. noch zusätzlich horrende Gebühren. Schiko rät da bestimmt kostenlos aber nicht umsonst.
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