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Experten-Antwort

Vereinbarung BA und DRV zum Gutachtenaustausch

von Uschi25.05.2011 | 20:14
2273 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach einer Reha und angesichts der bevorstehenden Rückmeldung bei der BA als arbeitsfähig habe ich etwas recherchiert, ob der Reha-Entlassungsbeicht der Klinik auch der BA zugehen kann. Ich fand das auf der Website der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?hl… "§ 3 Gegenseitige Unterrichtung Bei der Beurteilung, ob das Leistungsvermögen des Arbeitsuchenden für eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes von mindestens drei Stunden ausreicht, berücksichtigen Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger auch für den jeweils anderen Leistungszweig vorliegende ärztliche und psychologische Gutachten. Sie verpflichten sich, bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen das Vorliegen derartiger Gutachten vom Antragsteller zu erfragen und die Gutachten beizuziehen sowie von ihnen selbst veranlasste Gutachten dem anderen Leistungszweig jeweils unverzüglich zu übersenden, wenn ersichtlich ist, dass sie für dessen Entscheidung erheblich sein können." Die DRV bzw. die Reha-Klinik hat mir in dem Formblatt G 820 zugesichert, dass der Bericht nicht an andere übermittelt werden wird. Lügt die DRV im Formblatt G 820? Was kann ich tun, um eine Übermittlung des Reha-Entlassungsberichtes an die BA zu verhindern? Kennt sich hier im Forum mit der Materie aus?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Uschi“,

der Gesetzgeber lässt die Übermittlung von Sozialdaten an andere Leistungsträger zu, soweit die Daten zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben benötigt werden.

Zu dem Kreis der hierfür in Betracht kommenden Stellen gehören auch die Agenturen für Arbeit oder sonstige Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, denen als SGB-Träger gesetzliche Aufgaben zukommen.

Ist eine ärztliche Untersuchung durch oder im Auftrag des Rentenversicherungsträgers bereits erfolgt, dient die Übermittlung der Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines Versicherten sowie der Vermeidung von Doppeluntersuchungen.

Um die Übermittlung des Reha-Entlassungsberichtes zu vermeiden, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und ggf. schriftlich der Übermittlung widersprechen.

In der Folge ist jedoch darauf hinzuweisen, dass hierdurch die Entscheidung über eine mögliche Leistungsgewährung durch die BA beeinträchtigt werden kann, da die hierfür erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden; bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld über mögliche Auswirkungen auf das Verfahren bei der BA.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Uschi“,

Sorry! Ihre Nachfrage hätte ich beinahe übersehen. Auch ein Moderator übersieht mal etwas.

Die Antwort haben wir mittlerweile auf Ihren Beitrag vom 30.05. geliefert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Sozialrechtler in Lauerstellungam 26.05.2011 | 11:20
...bei diesem Thema tippt der Sozialrechtler seit einer Stunde seine Antwort... gleich ist t sie online !!! :-(((
Uschiam 26.05.2011 | 19:34
Danke für die Antwort. Bei der Reha-Antragstellung im Krankenhaus habe ich bereits auf Anraten des Sozialdienstes von meinem Recht nach § 76 SGB X Gebrauch gemacht. Was mich allerdings noch interessiert: Wo werden bei der DRV Bund die ärztlichen Entlassungsberichte und der Befundbericht des Krankenhauses aufbewahrt?
Elisabetham 26.05.2011 | 21:46
Aktiv brauchst du gar nichts zu tun um zu verhindern, dass deine med. Unterlagen an die BA geleitet werden. Für die Weiterleitung ist das Einverständnis des Betroffenen notwendig. Die BA hat wiederum keinen Anspruch auf Schweigepflichtentbindung. Man muss nur zum Amtsarzt gehen, wenn man einen Termin hat. Wie du in deinem Fall sinnvoll vorgehen solltest, kann ich dir wegen mangelnder Infos nicht sagen.
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