Ein berufstätiger Single spart für die Altersvorsorge mit einer Riesterrente. Wer bekommt das Geld, wenn er verstirbt, einmal als Arbeitender, einmal als Rentner?
Hallo Queen,
stirbt der Riester-Sparer während der Ansparphase, geht das eingezahlte Guthaben uneingeschränkt auf die Erben über. Das gilt allerdings abzüglich aller staatlichen Zulagen und bislang gewährter Steuervorteile. Die Hinterbliebenen erhalten also lediglich das reine Riester-Guthaben ausgezahlt.
Kommt es zum Todesfall, sollten die Hinterbliebenen sich möglichst bald mit dem Anbieter der Riester-Rente in Verbindung setzen. Auf diesem Wege lassen sich die Details der Vererbung klären.
Und was passiert mit den Geldern eines Rentners, wenn er verstirbt?
"Verstirbt der Rentner in der Auszahlungsphase und es ist keine Rentengarantiezeit im Vertrag vereinbart, ist das Vermögen schlichtweg futsch für die Erben." Und wer bekommt dann das restliche Vermögen? Bleibt es beim Versicherer?
Fällt das gesamte restliche Vermögen an die Erben, falls eine Rentengarantiezeit vereinbart ist?
Fällt das gesamte restliche Vermögen an die Erben, falls eine Rentengarantiezeit vereinbart ist?
Fällt das gesamte restliche Vermögen an die Erben, falls eine Rentengarantiezeit vereinbart ist?
https://www.riester-rente.net/vor-und-nachteile/:
"...So hängt die Vererbbarkeit stark von der Art des Riester-Vertrags ab.
Handelt es sich beispielsweise um einen geförderten Fonds- oder Banksparplan, dann kann das angesparte Kapital problemlos vererbt werden. Bei einer Riester-Rentenversicherung sind die jeweiligen Vertragsbedingungen entscheidend. Hier besteht allerdings die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das heißt, die Hinterbliebenen, wie Ehegatte oder Kinder, erhalten bei Tod des Versicherungsnehmers auf jeden Fall bis zum Ende der Garantiezeit Leistungen aus der Riester-Rente."...
Sie merken, dass Ihnen hier keiner Ihre Frage "was passiert, wenn der Versicherte als Rentner stirbt" verbindlich beantworten kann, da hier keiner Ihre persönlichen Vertragsbedingungen kennt.
Sie sollten sich also an Ihren Riester-Anbieter wenden, der Ihnen auch erläutern kann, ob mangels Ehepartner oder Kind/ern die gesetzliche Erbfolge (Eltern, Geschwister usw.) greift.
Evtl. sollten Sie sich zusätzlich an einen Anwalt für Erbrecht wenden.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Rentenansprüche lange selbst auskosten können!
...
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 08.11.2019, 09:45 Uhr]
Stirbt der Betroffene nach Beginn der Riesterrente, endet die Rentenzahlung mit dem Tod, es sei denn, mit dem Anbieter wurde eine Hinterbliebenenversorgung im Sinne des AltZertG oder eine Rentengarantiezeit vereinbart; bei Tod des Betroffenen in der Auszahlungsphase sind also die jeweiligen Vertragsbedingungen der Riesterprodukte maßgeblich. Vererbung in der Auszahlphase des noch vorhandenen Vertragsguthabens ist nicht generell ausgeschlossen.
Hatte der nach Rentenbeginn verstorbene Ehegatte einen Riestervertrag z. B. mit Rentengarantiezeit abgeschlossen, wird den vom Verstorbenen im Vertrag bestimmten Hinterbliebenen für die vereinbarte Rentengarantiezeit eine Rente gezahlt. Dabei wird der Zeitraum, in dem der Rentner bereits Riesterrente bezogen hat, verrechnet (z. B. Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von 5 Jahren, Tod des Riesterrentners 2 Jahre nach Rentenbeginn: Auszahlung der Riesterrente an die/den Hinterbliebenen für 3 Jahre). Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben erhalten, wenn die jeweiligen Rentengarantieleistungen fortlaufend mit dem jeweiligen Auszahlungsanspruch - und nicht kapitalisiert - unmittelbar zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages des überlebenden Ehegatten übertragen werden.
Näheres erfahren Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (03381 21222324) bzw. bei Ihrem Anbieter.