Ob die nachträgliche Ermöglichung der Vererblichkeit bei der Betriebsrente durch einen Änderungsvertrag erreicht werden kann, sollten Sie mit dem Arbeitgeber bzw. dem Anbieter klären. Vorgaben hierzu können sich auch aus dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung (der betrieblichen Versorungsordnung) ergeben- . Die Folgen dieser Vereinbarung ergeben sich aus dem Eintrag des Experten vom 01.08.2007.
Bei der Rürup-Rente ist eine Vererbbarkeit generell ausgeschlossen.