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Verfahren der Anrechnung von Hinzuverdienst

von Goety05.04.2008 | 18:25
1191 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach welchem Verfahren wird der Hinzuverdienst angerechnet? Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und habe meinen voraussichtlichen Zuverdienst (aus selbstständiger Arbeit) für 2006 und 07 zu optimistisch angegeben, so dass ich nur eine 3/4-Rente bekam. Dann hat sich meine Krankheit verschlimmert, so dass ich kaum etwas hinzuverdient habe (weniger als 350 Euro pro Monat). Bisher hat die 'DRV mir aber nur eine Nachzahlung für Januar - März 2008 mitgeteilt. Kriege ich für die Jahre davor keine Nachzahlung??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihrem RV-Träger einfach nochmal mitteilen ab wann sich Ihre Hinzuverdienstgrenze geändert hat (evtl. mit Belegen).

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 06.04.2008 | 01:30
Am Ball bleiben. Zunächst empfehle ich Dir, telefonisch mit der Sachbearbeitung in Kontakt zu treten, um zu klären, ob sich eventuell noch eine Überprüfung für die Vergangenheit im Bearbeitungsstadium befindet. Dann würdest Du ja noch einen weiteren Bescheid bekommen und könntest diesen mal abwarten. Falls das Telefongespräch nicht zu Deiner Befriedigung verläuft, könntest Du vielleicht als nächstes mit einer Beratungsstelle der Rentenversicherung in Kontakt treten und Dich beraten lassen. Eventuell, sofern noch nicht geschehen, deutlich nochmals eine Überprüfung der Rente für die Vergangenheit beantragen, so wie Du es hier begründet hast, und um einen rechtsbehelfsmäßigen Bescheid bitten.
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