Sie wurden ausführlich zum Thema Versorgungsausgleich/Mütterrente informiert. Im Ergebnis kann die Abänderung trotz der „Mütterrente“ auch zulasten des geschiedenen Ehegatte gehen, wenn eine Abänderungsantrag gestellt wird. Alle weitere Fragen klären Sie bitte beim zuständigen Familiengericht oder Rechtsanwalt ab.