Hallo, Erwin,
im Zuge der Anmeldung Ihres Gewerbes bei der Handwerkskammer wird von dort aus geprüft, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit als Verfuger um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Falls dem so sein sollte, meldet die Handwerkskammer dem Rentenversicherungsträger die Anmeldung. Sie erhalten dann weitere Nachricht vom Rentenversicherungsträger bzgl. der Modalitäten zur Rentenversicherungspflicht.
Neueintragungen in das Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke sind seit dem 01.01.2004 für die Rentenversicherung ohne Bedeutung, da die erstmalige Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks nicht zur Versicherungspflicht führt.