Hallo
Folgende Problemstellung.
Betreue zur Zeit einen Verwandten der Pflegebedürftig ist.
Er war nach einem Unfall einige Zeit im Pflegeheim.
Letztes Jahr habe ich für Ihn die Schwerbehindertenrente beantragt die auch gezahlt wird.
Beim Auflösen seiner alten Wohnung sind mir nun Dokumente seines alten Arbeitgebers in die Hände gefallen.
Damals war sein Arbeitsverhältnis wegen Filialschließung aufgelöst worden.
Ein mir vorliegende Schreiben besagt das zum Zeitpunkt der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für eine
„unverfallbare Anwartschaft“ in seiner Betrieblichen Altersversorgung erfüllt waren.
Wie aus dem Schreiben hervorgeht hatte er den Anspruch auf diese Rente aber bereits bei Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren.
Also bestand bereits seit 2009 Anspruch auf die Rente diese wurde aber scheinbar vergessen.
Ein erster Anruf bei seinem damaligen Arbeitgeber endete mit der Aussage das keine Nachzahlungsansprüche bestehen würden.
In der Ausgabe Finanztest 4/2014. Hatte ich folgendes gelesen
„Betriebsrenten werden nur für drei Jahre
rückwirkend gezahlt. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind verjährt. Dies
gilt auch für Hinterbliebenenrenten,
etwa dann, wenn die Frau eines Ver -
storbenen erst Jahre später merkt, dass
sie Anspruch auf eine betriebliche
Witwenrente hat.“
Kann jemand etwas genaueres zum Thema Nachzahlung sagen.
Danke
Gruß
MN