Hallo Geri,
Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist u.a., dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen muss. Versicherungsrechtlich muss außerdem die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Wenn diese Wartezeit nicht vorliegt, kann diese Rentenart nicht bewilligt werden, auch wenn ein höherer Grad der Behinderung vorliegt.
Eine rückwirkende Änderung der Rentenart ist nicht möglich.