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Experten-Antwort

Vergleich Pension/Rente

von Robin31.03.2015 | 16:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe evtl. die Möglichkeit, mich noch verbeamten zu lassen (Landesbeamter in BW). Mein Szenario (würde mit 43 oder 44 verbeamtet werden) scheint aber so zu sein, dass die dann zu erwartende Altersversorgung (kleine Rente aus Angest.verhältnis + etwas größere zu erwartene Pension) unter Berücksichtigung des Risikos steigender PKV-Beiträge NICHT GANZ EINDEUTIG für die Verbeamtung spricht. Ich habe schon sehr viel Zeit damit zugebracht, verschiedene Szenarien "hochzurechnen" mit verschiedenen Onlinerechnern (http://n-heydorn.de und https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index) und vor allem mit diversen Annahmen und Vereinfachungen, um das Ganze einigermaßen handlen zu können. Es bleibt natürlich ein Blick in die Glaskugel. Aber trotzdem möchte ich Sicherheit für meine Entscheidung. Wo kann ich jetzt meine "Hochrechnung" einigermaßen amtlich verifizieren lassen? DRV? Ist ein Rentenberater (http://www.rentenberater.de/) die richtige Anlaufstelle? Oder eine Interessenvertretung wie der Verband der Verwaltungsbeamten BW? Die Stelle muss sich ja mit beiden "Versorgungswelten" auskennen. Vielen Dank für guten Rat! Robin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robin,

hinsichtlich der Hochrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie sich in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen. Auskünfte zur Pension und zur privaten Krankenversicherung bekommen Sie dort jedoch eher nicht. Zu der Frage, inwieweit Rentenberater sich in diesen Themenbereichen auskennen, empfehle ich Ihnen, sich direkt beim jeweiligen Rentenberater zu erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 31.03.2015 | 19:19
Immer von einer Glaskugel zu reden ist genau so blöd, als von der Zeitung mit vier Buch- staben. Schröder sprach vom Professor aus Heidel- berg scheinbar konnte er den Namen Kirch- hof nicht aussprechen. Der Ausdruck Bildzeitung ist eben auch kürzer als der Satz" Die Zeitung mit den vier großen Buchstaben. Maßgebend für die Verbeamtung sind doch die bisher erworbenen Entgeltpunkte durch die Rentenversicherung. Selbst bei Höchstverdienst sind es für vergangene-angenommen- dürften es 25 Jahre Beitragszahlung ca. 35 Entgeltpunkte a/ 29,21 Rentenwert, somit 29,21 mal 25 Jahre 730,00 Bruttorente sein. Rechne ich noch für 25 Jahre Pension mit 1400 monatlich hinzu komme ich auf monatlich ( 730 und 1400 Pension hinzu), komme ich auf Brutto 2130 monatlich, davon kann der Rentner mit 50 Jahren Beitragszahlung nur träumen. MfG.
W*lfgangam 31.03.2015 | 20:10
Hallo Robin, Sie hatten doch kürzlich erst gefragt, lesen die Antworten darauf. Gruß w. ...und Sie bringen wirklich die Qualifikation für Beamte mit, hängen die in BW so tief? ;-)
Römeram 31.03.2015 | 21:47
zu "Schikos Beitrag": Selbst bei Höchstverdienst sind es für vergangene-angenommen- dürften es 25 Jahre Beitragszahlung ca. 35 Entgeltpunkte a/ 29,21 Rentenwert, somit 29,21 mal 25 Jahre 730,00 Bruttorente sein. Rechne ich noch für 25 Jahre Pension mit 1400 monatlich hinzu komme ich auf monatlich ( 730 und 1400 Pension hinzu), komme ich auf Brutto 2130 monatlich, davon kann der Rentner mit 50 Jahren Beitragszahlung nur träumen. MfG.
Sollten die Werte stimmen (29,21???) und man würde von 2130 EUR brutto ausgehen, bliebe immer noch der Abzug von Beiträgen zur privaten KV und Steuer / Besteuerungsanteil dann voraussichtlich 100%. Jährliche Rentenerhöhungen nicht eingerechnet. Das hört sich m.E. schon wieder nicht mehr so gut an.
Schießl Konradam 31.03.2015 | 23:46
Keine Kritik, nur eine kleine Ergänzung. Als Beamter, wenn auch inzwischen stark ermäßigt , steuerfrei der Versorgungsfreibetrag. Auch bei Rente bereits 2015 70% steuerpflichtig. Kranken /Pflegeversicherung gilt auch bei Rente. Rentenwert 29,21, errechnet aus derzeit 28,61 plus 2,1% am 1.7.15 plus 0.60, deshalb 29,21 neuer Rentenwert Ist ja eh nur eine Fantasie Anfrage ? MfG.
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