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Experten-Antwort

Vergleichsbewertung

von Theo Reddisch08.06.2017 | 14:40
574 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Durch lesen bei einem vorhergehenden Beitrag sind bei mir Fragen entstanden. Ich beziehe seit 2011 die halbe EWR wegen BU (vor 1961 geb.) mit Hochrechnung bis 60j minus 10,8%. Ab 2018 möchte ich die Rente für langjährige (35 Jahre erfüllt) Versicherte beantragen. Wird dann auch eine neue Vergleichsbewertung evtl. mit der Regelung ab 2014 durchgeführt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theo Reddisch,

bei der Berechnung der Altersrente wird eine neue Vergleichsbewertung durchgeführt. Allerdings können Sie dabei nicht von den Neuerungen aus dem Jahr 2014 profitieren, da diese sich ausschließlich auf die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente beziehen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird aber beim Wechsel in die Altersrente nicht nochmals neu berechnet.

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1 Antworten

Herr Benzinam 08.06.2017 | 16:16
Hallo Theo Reddisch, Sie können davon ausgehen, dass Ihre Altersrente das Doppelte vom jetzigen Betrag der teilweisen Erwerbsminderungsrente betragen wird.
Deutsche Rentenversicherung
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