Hallo Theo Reddisch,
bei der Berechnung der Altersrente wird eine neue Vergleichsbewertung durchgeführt. Allerdings können Sie dabei nicht von den Neuerungen aus dem Jahr 2014 profitieren, da diese sich ausschließlich auf die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente beziehen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird aber beim Wechsel in die Altersrente nicht nochmals neu berechnet.