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Verhältnis von zwei Einkommen

von mute29.12.2008 | 13:19
1005 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, es gibt zwei SV-pflichtige Beschäftigungen. Die beiden Einkommen werden monatlich ins Verhältnis zueinander gesetzt und entsprechend die SV-Beiträge abgeführt. Ein Einkommen liegt regelmäßig über der BBG zur RV. Das andere liegt etwa bei 2500.- monatlich Brutto. Frage: Das Ersteinkommen ist schwankend weil provisionsabhängig. Dazu gibt es vierteljährliche,jährliche und auch zwischendurch immer wieder Sonderprämien für erreichte Geschäftszahlen.Nun zählt der erste Arbeitgeber zur Berechnung des Verhältnisses der beiden Einkommen diese Prämien nicht dazu.Ist das richtig? Die Prämien machen etwa 30% des Jahreseinkommens aus. Die Folge ist natürlich, dass sich für den zweiten Arbeitgeber sein Anteil an den SV-Beiträgen erhöht. Das möchte ich aber nicht. Danke, mute

2 Antworten

Falsches Forumam 29.12.2008 | 13:33
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung. Ihre Frage ist besser aufgehoben bei www.aok-business.de.
muteam 29.12.2008 | 13:40
Ich denke, dass jeder der hier was schreibt sich darüber im klaren ist, dass es sich um ein Forum der Deutschen Rentenversicherung handelt. Es handelt sich in diesem Fall ausschließlich um dieRentenversicherungsbeiträge. Nur weil die GKV für den "Geldfluss" zuständig ist wirrd doch trotzdem jemand bei der Deutschen Rente über die Beitragspflicht bescheid wissen? Die KV ist im übrigen überhaupt nicht betroffen weil hier Privatversicherung vorliegt.
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