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Experten-Antwort

Verhalten Gutachter

von Sabrina Kersten22.04.2016 | 04:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle zusammen, bei meinem ersten Gutachtertermin hat sich der Gutachter nicht mehr als 45 Minuten Zeit genommen mich zu untersuchen. Während der Untersuchung schrie er mich noch an ich solle nicht so nervös sein. Unter anderem durfte ich keine Arztberichte vorzeigen. Dieses führte letzt endlich dazu das der Arzt mich nach meiner Meinung nicht richtig beurteilt hat. Ich hab einen Widerspruch eingeleitet und soll jetzt zu einem zweiten Gutachter nach Düsseldorf. Wie kann ich es durch setzen, dass dieses Mal eine ordentliche Begutachtung durchgeführt wird. Ich bitte wirklich um Hilfe weil ich jetzt schon panische Angst vor diesem Termin habe. Danke an die jenigen die mir helfen wollen. Ich hab leider keine Erfahrung mit Gutachtern aber letzt endlich muss es doch möglich sein eine ordentliche Untersuchung zu bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrina Kersten,

natürlich würden auch wir uns wünschen es gäbe nur „ordentliche“ Gutachter und alle wären zufrieden. Sie können natürlich einen Gutachter auf seine Objektivitätspflicht hinweisen, wenn Sie den Eindruck haben, dass er Sie ungerecht oder abwertend behandelt. Gehen Sie aber bitte ohne Emotionen in die Begutachtung und lassen Sie diese insbesondere im Gespräch beiseite. Seien Sie aber trotzdem Sie selbst und verstellen sich nicht. Sollte dennoch die Situation so sein, dass Sie die Begutachtung meinen gar abbrechen zu müssen, dann sollten Sie sich den gesamten Verlauf schriftlich aufzeichnen, um ggfs. auf die Stellungnahme des Gutachters reagieren zu können.

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22 Antworten

Nike Herculesam 22.04.2016 | 07:32
Hallo Sie haben 3 Probleme, die Gutachter sind alle von Vorurteilen Belastet. Das 1 Gutachten ist in Ihrer Akte. Der Widerspruch ist in ihrer Akte. Zu ihrer Frage das können sie nicht Durchsetzen. Zu Gutachter Problemen Lesen sie hier http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/
Useram 22.04.2016 | 06:24
Der zweite Gutachter wird ja auch ein anderer Mensch sein, von daher kann natürlich sein dass sie "ordentlich" begutachtet werden. Müssen sie wohl oder übel auf sich zukommen lassen, die DRV hat ja kein verzeichnis mit "ordentlichen" und "unordentlichen" beguachtern ;-)
Herz1952am 22.04.2016 | 08:07
Der Gutachter wollte die Arztberichte nicht sehen, weil er sich ein eigenens Urteil bilden wollte. Wenn Sie beim zweiten Gutachter eine "ordentliche Begutachtung" wünschen, sollten Sie im Vorfeld an unseren Gesundheitsminister Gröhe einen Brief schreiben. In diesem Brief sollte explizit die Forderung auf eine "ordentliche Begutachtung " enthalten sein.
Gutachteram 22.04.2016 | 09:56
Ja, genau! Und der Gutachter, der mehr als 10 Rentenzahlungen durch seine med. Beurteilung verhindert, bekommt eine Prämie von der DRV! und das soll sich jetzt nochmal aus welchem genauen Grund negativ auf die 2. Untersuchung auswirken?
Lisam 22.04.2016 | 11:22
Was kam denn dabei heraus? Wurde aufgrund dessen die Rente abgelehnt oder haben Sie vorher schon einen neuen Gutachter bekommen? Keine DRV kann Ihnen einen "vernünftigen Gutachter" garantieren, schwarze Schafe gibt es überall, auf der anderen Seite muss man sich aber auch manchmal Fragen, ob dass was die Versicherten erzählen nicht doch bei den Haaren herbeigezogen ist. (Nein, ich meine nicht Sie persönlich) Wenn Ihnen ein Gutachter unangenehm auffällt müssen Sie dass schriftlich der DRV vortragen, sollten sich dann solche Beschwerden häufen, werden die Gutachter nicht mehr zugelassen. Sie brauchen keine Angst vor dem anderen Gutachter haben, der wird komplett anders sein. Einfach unvorbelastet ran gehen und fertig. Jaja, leichter gesagt als getan, aber versuchen Sie die negativen Erlebnisse beiseitezuschieben. Einfach versuchen positiv zu denken :-) MfG Lis
Inkaam 22.04.2016 | 11:02
Hallo Sabrina Seien Sie einfach Sie selbst und schildern ihr Anliegen und ihre Beschwerden. Gutachter sind geschult und merken bestimmt. , wenn man flunkert. Ich habe nur gute Erfahrungen mit Gutachtern gemacht. Sie waren in die Akte eingelesen und einer kannte mich sogar noch von der letzten Begutachtung. Ich habe mich so gegeben, wie ich bin und hab geschildert, was mich einschränkt in meinem Beruf und wie ich mit meiner Erkrankung umgehe und was ich mir beruflich noch zutraue. Daraufhin sagte der Psychologe, dass er das anders sieht und mich nicht mehr für erwerbsfähig hält. Sie brauchen also keine Angst zu haben, denn Gutachter sind auch nur Menschen. In diesem Sinne...
Herz1952am 22.04.2016 | 17:01
Gutachter dürfen nach den Richtlinien auch subjektive Eindrücke in das Gutachten mit aufnehmen. Dies ist das Problem.
Schorscham 22.04.2016 | 19:31
Wo sollte denn da ein Problem liegen? Manche Dinge sind eben nicht objektiv nachweisbar. Krankheiten und Behinderungen sind objektiv durch Laboruntersuchungen und Röntgenaufnahmen objektiv nachweisbar, nicht aber das daraus resultierende berufliche Leistungsvermögen. Da sich die Gutachter aber irgendwie dazu äußern müssen, bleibt ihnen nur eine subjektive Einschätzung, weil es logischerweise keine Tabellen gibt, aus denen man "Restleistungsvermögen" objektiv ablesen kann. Und das finden Sie problematisch? MfG
Lisam 23.04.2016 | 10:02
Gutachter dürfen nach den Richtlinien auch subjektive Eindrücke in das Gutachten mit aufnehmen. Dies ist das Problem.
Darum sollten Sie, wie gesagt, Herr Gröhe einen Brief schreiben
Genau und der stellt sich dann daneben und schaut zu, dass der Gutachter ordentlich arbeitet oder wie? Also manchmal frage ich mich, warum in so einem Forum so unsinnige Dinge geschrieben werden. Wenn Sie nur Trollen wollen, suchen Sie sich ein anderes Forum.
Inkaam 23.04.2016 | 12:17
Hallo Lis Da sprechen Sie mir aus der Seele. Manch Antworten und Kommentare sind unangebracht. Da sieht man nur , wie gefrustet manch einer ist. Hab selbst hier die Erfahrung gemacht und unsinnige Antworten auf ernst gemeinte Fragen bekommen und das ging soweit , dass die Admins das gelöscht haben. Leider arbeiten die nicht am WE, so dass diese Menschen es wirklich schaffen, Gehör zu bekommen. Dabei gewollt oder nichtwissend die eh schon leidende Person noch mehr zu demütigen. Deshalb sollte man wirklich nur den Rat der Experten annehmen und den Rest ausblenden. Natürlich sind hier auch ganz viele nette Leute unterwegs, die immer ziemlich neutral antworten.
Herz1952am 23.04.2016 | 13:13
Ich habe nur das nur geschrieben, weil es so in den Gutachterrichtlinien der RV steht. @Lis und Inka: Der erste Beitrag von Herz1952 stammt übrigens nicht von mir, sondern von meinen "Doppelgänger" (wegen Gröhe etc.). @Schorsch, nur weil ein paar dabei sind, die sich durchmogeln wollen, müssen die restlichen 95 % das ausbaden. Finde ich nicht richtig. Ich habe das Wort Problem auch deshalb gebraucht, weil es wirklich ein Problem für Ärzte darstellt, eine richtige Diagnose zu stellen. Wir Patienten erwarten einfach auch zu viel in dieser Hinsicht von den Ärzten. Außerdem ist es so, dass wenn einer tatsächlich eingeschränkt ist, aber keine eindeutigen Röntgen- und sonstigen Aufnahmen vorliegen, die Einschränkung nicht so stark "ins Gewicht" fällt. Außerdem darf ich Sie daran erinnern, dass die Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung auch ein "Problem" für den Gutachter darstellte. Ich kenne jemand, die hat sich aus dem Internet informiert und festgestellt, dass Sie MS haben musste. Die Ärztin hat sie zurechtgewiesen, und gemeint woher sie das weis. Sie hat die Ärztin gewechselt und ein anderer hat ihr leider sagen müssen, dass sie recht hatte, sie hat MS. Die meisten Ärzte hassen es, wenn jemand sagt: Das habe ich im Internet nachgelesen. Dabei gibt es hier durchaus seriöse Seiten und eine Studie hat ergeben, dass die Ärzte bei Diagnosen auch nicht besser liegen, als Internetinformationen, nämlich 50:50. Die Fragen der Gutachter sind meistens suggestiv, gerade die von Psychiatern. Ich kenn leider zu viele Ärzte und auch ein paar Gutachter. Ich habe 7 Facharztgruppen, mit bis zu 7 Ärzten je Gruppe. Da weis man was alles passieren kann. Wenn ich an den Reha-Gutachter denke, dann wundert mich gar nichts mehr. Allerdings meinte er es gut mit mir, hatte aber von meiner Herzleistung keine Ahnung, dass das nichts mehr werden kann. Der Rentengutachter in dieser Hinsicht, war das anders. Es war ein Rheumatologe und Internist und der Ultraschall genügte ihm um zu sehen was los ist. Noch eine Frage zum Rehasport, den ich ablehnen musste, weil schon die Fahrt dahin (halbe Stunde Berufsverkehr, 1 Stunde Sport, halbe Stunde Rückfahrt) zu anstrengend war. Das hat er eingesehen. Und dies war ein Jahr später, wobei die Leistung nicht einmal sich so gebessert hat, wie es der Reha-Arzt "gut" gerechnet hat. Wörtlich: "Hm, wenn man gut misst, dann....". Genau so ein "Problem" liegt auch bei den MDK-Gutachtern vor, denn diese sind alles andere als unabhängig. Dies wird zwar von den Ärzten bemängelt, aber es tut sich da nichts. Im Strafrecht heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten. Ein Patient muss erst beweisen, dass er seine Krankheit nicht selbst verschuldet hat (Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen), erst dann bekommt er ein entsprechendes Medikament verschrieben. Jedes Medikament und jede "Diät" ist lediglich eine Bekämpfung der oberflächlichen Symptome. Die Ursachen liegen leider viel tiefer und keiner kennt die Programmiersprache und die Algorithmen des körpereigenen Programmes. Darin lieg eigentlich das "Hauptproblem". Aber Probleme gibt es nicht, nur Aufgaben, packen wir es an, und wenn es tausende von Jahren dauert (smile).
Schorscham 23.04.2016 | 13:37
Da wissen Sie ja mehr als ich. Die Gutachten waren nie problematisch, sondern die Fehlinterpretationen der DRV-Sachbearbeiter, die mir die unmöglichsten Verweisungsberufe aufs Auge drücken wollten. MfG
Herz1952am 23.04.2016 | 14:14
o.k. Schorsch, Sorry. Dann ist es Ihnen ähnlich ergangen, wie mir mit einem MDK-Gutachten. Allerdings wollte dieser mir auch eine Arbeit "geben", die sogar zu meinem "Leidensbild" gepasst hätte. Fairerweise muss ich sagen, dass im Bericht auch stand: Die Krankenkasse sollte eine Verweisungstätigkeit prüfen. Dies tat diese allerdings nicht, sondern sperrte mir sofort das Krankengeld und ich musste meinen Berater tätig werden lassen. Anscheinend läuft das bei der RV etwas anders. Ich frage mich heute noch, wie der Gutachter bzw. die Krankenkasse darauf kam. Die Krankenkasse hat mir ja auch keine Verweisungstätig benannt. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die rechte Hand nicht weis, was Aufgabe der linken Hand ist. Bei der Reha wegen "Herz" schrieb der Gutachter, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben könne, aber eine andere Tätigkeit. Allerdings mit der Einschränkung, wenn sich das Herz "fast ganz" erholt hat. Dies war jedoch biologisch gar nicht möglich. Die Sozialberaterin der Klinik, hat mir sogar geraten, ist solle mich noch vor einem bestimmten Termin arbeitslos melden, weil mir dann noch 24 Monate Arbeitslosengeld zustünde. Das wusste ich als Personalsachbearbeiter allerdings auch. Ich machte sie höflich darauf aufmerksam, dass sie wohl nicht wüsste, dass ich nicht mehr gesünder werde und wohl einen Rentenantrag stellen werde. Darauf meinte sie, dass ich mir hierfür am besten einen "neutralen" Berater nehmen sollte. Das ganze hat mich schon etwas "verwundert". Wenn ich mich recht erinnere, stand im Arztgutachten auch was von 3 bis 6 Stunden. Ich wurde allerdings zunächst als arbeitsunfähig entlassen, bezog Krankengeld bis zur Aussteuerung, anschließend ALG I und dann AM-Rente. Nach der Befristung reichten dann ein paar weitere Arztberichte, um volle EM-Rente auf unbestimmte Dauer zu erhalten. Für mich war allerdings keine Regionale Versicherung zuständig, sondern die DRV Bund, Berlin. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich dabei um "neutrale" Gutachter handelt, im Gegensatz zu den Gutachtern der Regionalen RV, die wohl von dieser eine "Dauerstellung" haben, während "freie Ärzte" auch noch andere Einnahmen haben. Dies ist meine subjektive Meinung.
Inkaam 23.04.2016 | 13:49
Hallo Mitleser und Herz1952 Deshalb sagte ich ja nicht alle. Ich vergas das Wort kompetent. Herz1952 hat mir auch aufmunternde Worte gesagt, als ich auf den Rentenbescheid gewartet habe. In der Zeit gehen einem viele Dinge durch den Kopf. Ich habe mich auch dafür bedankt, für die tollen Antworten. Die weniger tollen musste ich ausblenden, denn wie gesagt, das Warten auf den Bescheid, ist ein Wechselbad der Gefühle. Nicht nur für einen selbst, sondern davon hängt der weitere Lebensweg ab. MfG Inka
Herz1952am 23.04.2016 | 14:32
Der Vollständigkeit halber: Ich habe nur meinen Reha-Bericht gelesen, nicht aber die anderen Gutachten, die zur Rente geführt haben. Ich hatte auch nicht den "Bedarf" dafür, weil eigentlich alles nach meiner Einschätzung "richtig" und reibungslos lief.
Gackiam 23.04.2016 | 14:41
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Darum sollten Sie, wie gesagt, Herr Gröhe einen Brief schreiben
Genau und der stellt sich dann daneben und schaut zu, dass der Gutachter ordentlich arbeitet oder wie? Also manchmal frage ich mich, warum in so einem Forum so unsinnige Dinge geschrieben werden. Wenn Sie nur Trollen wollen, suchen Sie sich ein anderes Forum.
Tri tra Trollala, der Forentroll ist auch schon da! Such dir doch selber ein eigenes Forum und maul nicht hier rum.
Gackiam 23.04.2016 | 14:54
Tri tra Trollala, der Forentroll ist auch schon da! Such dir doch selber ein eigenes Forum und maul nicht hier rum.
Gacki geh kacken !!
War ich schon, das musst du doch gemerkt haben! Du hast es auf dem Kopf! Mahlzeit!
Schorscham 22.04.2016 | 19:36
Nachtrag: Ob ein Patient arbeitsunfähig ist oder nicht und falls ja wie lange, kann der Hausarzt auch nur "subjektiv" einschätzen. Und genau das wird von vielen "Blaumachern" gerne ausgenutzt. MfG
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