Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Verhalten, wenn Rentenbescheid als nicht i.O. befunden

von zwilling06.05.2008 | 16:02
1694 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, es gibt ja zu diesem Thema viele Aussagen in unzähligen web-Seiten. Insbesondere wird oftmals empfohlen, bereits bei einem Widerspruch anwaltliche Hilfe, VDK oder Rentenberater oder was weis ich in Anspruch zu nehmen, da man in diesem Stadium bereits große Fehler machen kann. Ferner habe ich gelesen, daß aus dem Bescheid oftmals der genaue Grund der Entscheidung nicht konkret benannt ist? Dies wäre nur bei Akteneinsicht zu erkennen und somit auch ein Widerspruch ohne Akteneinsicht im Grunde gar nicht möglich. Wie bekommt man Akteneinsicht? Ich kann ja einen Widerspruch auch selbst formulieren, aber ist dies überhaupt ratsam? Andererseits halte ich z.B. vom VDK aufgrund bisheriger Erfahrungen nicht sehr viel. Da wird Post verschlampt, auf Schreiben überhaupt nicht reagiert usw. Kann jemand zu dem Widerspruchverfahren nähere Auskünfte geben? Danke und Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sind Sie mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden, können Sie hiergegen natürlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe schriftlich beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Sie können Ihren Widerspruch natürlich auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versichertenältesten in Ihrer Nähe abgeben oder dort formulieren lassen.

Wichtig ist zunächst, dass Ihr Widerspruch innerhalb dieser Monatsfrist beim Rentenversicherungsträger eingeht. Eine nähere Begründung kann dann in angemessener Frist nachgereicht werden.

Allerdings würde auch ich Ihnen raten, bei Unstimmigkeiten zunächst einmal zu versuchen, ob diese ggfs. bei einem Gespräch (auch telefonisch) mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären sind.

Grundsätzlich gilt, dass alle getroffenen Entscheidungen auch ausführlich und verständlich zu begründen sind. Allerdings ist zuzugeben, dass dieses wegen der regelmäßig schwierigen Materie nicht immer vollständig gelingt. Gerade für diesen Fall ist ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter oft hilfreicher als ein direkter Widerspruch.

Sie haben aber natürlich grds. auch das Recht auf Einsicht in Ihre Verwaltungsakten. Die Akteneinsicht kann direkt bei Ihrem Versicherungsträger oder aber auch z.B. bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen. Eine Zusendung der Akten direkt zu Ihnen nach Hause ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel nicht zulässig. Haben Sie einen Rechtsanwalt, Rentenberater oder Sozialverband (z.B. VdK) mit Ihrer Vertretung beauftragt, kann dieser grds. Akteneinsicht in seinen Geschäftsräumen nehmen.

Ob Sie einen solchen Vertreter beauftragen, liegt in Ihrem Ermessen. Zwingend erforderlich ist dieses nicht. Maßgebend für Ihre diesbezügliche Entscheidung ist sicherlich die Art und Bedeutung Ihres Problems.

Wie oben bereits erwähnt, würde ich Ihnen aber raten - auch um ggfs. unnötige Kosten zu ersparen - zunächst eine direkte Klärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger (auch Auskunfts- und Beratungsstellen, Versichertenälteste) zu versuchen. Die Beratung hier ist natürlich kostenlos.

3 Antworten

Laraam 06.05.2008 | 16:21
Mit folgendem Schreiben habe ich in eine Kopie von Gutachten bei der DRV, bzw. MdK erhalten. An den MdK/DRV /welche Behörde auch immer.... Sehr geehrte D.... Ich bitte um Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten. Hinweisen möchte ich auf SGB V § 276 Abs. 3 und SGB X § 25: Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Zum Ersatz Ihrer Aufwendungen bin ich gerne bereit. Ich bitte zum Zusendung an meine Adresse. Hier sind die Datenschutzrechte der PatientInnen umfassend aufgeführt: https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm Im Widerspruchsverfahrend würde ich mich an einen Fachanwalt wenden. Persönlich habe ich mit dem VdK keine guten Erfahrungen gemacht. FG Lara
no nameam 07.05.2008 | 06:24
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Begründung muss da nicht unbedingt dabei sein, es reicht, wenn Sie schreiben, dass Sie Widerspruch gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX einlegen möchten, Begründung folgt. Dies reicht zur Wahrung der Frist. Dann würde ich mich an Ihrer Stelle genau informieren, was die Voraussetzungen für die betreffende Rentenart, die Ihnen abgelehnt wurde, betrifft. Dies können Sie auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV erfahren. Oder aber, Sie rufen Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der DRV an und verlangen eine Erklärung, warum die Rente genau abgelehnt wurde (oder warum auch sonst der Bescheid nicht stimmt). Ihr Sachbearbeiter kennt die Aktenlage und kann Ihnen das genau erklären. Viele Missverständnisse sind damit oft gleich aus dem Weg geräumt und evtl. muss gar kein Widerspruch eingelegt werden (= spart viel Zeit und Nerven). Wenn Sie hier Ihr Problem kurz schildern, wird man Ihnen sicher sagen können, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man bei einem Widerspruch viel falsch machen kann... einen Rechtsanwalt brauchen Sie dazu vorerst nicht!
Zwillingam 07.05.2008 | 12:28
Hallo, danke vielmals für die informativen Antworten. Ich hoffe, daß der zuständige Sachbearbeiter genauso nett, kompetent, auskunftsbereit und erreichbar ist, wie die Leute hier im Forum. Nochmals vielen Dank und Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026