Hallo DaniSahne,
eine Namensänderung aufgrund der Heirat ist dem Rentenversicherungsträger, auch vor Erreichen der Altersrente, für die Änderung der persönlichen Daten im Versicherungskonto mitzuteilen.
Zukünftige Post sollte die/den Versicherte/n ja erreichen können.
Sicherlich ist es auch wichtig, im Falle eines Witwenrentenbezuges die Heiratsurkunde möglichst zeitnah vorzulegen, damit die Hinterbliebenenrente rechtzeitig eingstellt werden kann, bzw. die Witwenrentenabfindung geprüft werden kann.
Sie können später die Altersrente bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen, welche dann den Rentenantrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ( ehemals BfA )
in Berlin weiterleiten wird. Der zuständige Rentenversicherungsträger hat grundsätzlich alle Daten der vorhergehenden Rentenversicherungsträger bei sich zusammengeführt, so dass zum Schluss nur ein Rentenversicherungsträger für die Bearbeitung des Rentenantrages zuständig ist.