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Verheiratet

von DaniSahne28.04.2008 | 14:16
1684 Ansichten
2 Antworten

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hallo, mein frage wäre: muss die rentenversicherung wissen ob jemand verheiratet ist oder nicht im vorfeld oder erst wenn die rente beantragt wird. ach ja...noch ne frage ich bin bei der bfa in berlin versichert und war auch schon von der lVA versichert wo muss denn einmal später die rente beantragt werden oder gehören die zwei zusammen und es ist egal......... danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo DaniSahne,

eine Namensänderung aufgrund der Heirat ist dem Rentenversicherungsträger, auch vor Erreichen der Altersrente, für die Änderung der persönlichen Daten im Versicherungskonto mitzuteilen.

Zukünftige Post sollte die/den Versicherte/n ja erreichen können.

Sicherlich ist es auch wichtig, im Falle eines Witwenrentenbezuges die Heiratsurkunde möglichst zeitnah vorzulegen, damit die Hinterbliebenenrente rechtzeitig eingstellt werden kann, bzw. die Witwenrentenabfindung geprüft werden kann.

Sie können später die Altersrente bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen, welche dann den Rentenantrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ( ehemals BfA )

in Berlin weiterleiten wird. Der zuständige Rentenversicherungsträger hat grundsätzlich alle Daten der vorhergehenden Rentenversicherungsträger bei sich zusammengeführt, so dass zum Schluss nur ein Rentenversicherungsträger für die Bearbeitung des Rentenantrages zuständig ist.

1 Antworten

Michael1971am 28.04.2008 | 14:20
Die Rentenversicherung muss nicht wissen, ob Sie verheiratet sind. Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, und Sie sind beschäftigt, wird der neue Name in aller Regel mit dem nächsten Datensatz eingespielt. Andernfalls sollten Sie zumindest die Namensänderung bekannt geben. Ihr Versicherungskonto wird immer nur bei einem Träger geführt. Wo sich dieses Versicherungskonto früher einmal befunden hat, ist vollkommen egal. Da auch die Art der Beschäftigung (Arbeiter/Angestellter) zwischenzeitlich keine Rolle mehr spielt, findet zumindest im Verhältnis Bundesträger (ehem. BfA) und Regionalträger (ehem. LVA) kaum mehr ein Kontenaustausch statt. Ihr Rentenantrag dürft daher später einmal von der DRV Bund bearbeitet werden.
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