Tatsächlich interessiert sich die Rentenversicherung bei allen Leistungsanträgen (Reha und Rente) dafür, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Meistens langen dann einfache Angaben zum Datum der Eheschließung und zum Ehegatten. Einen Nachweis über die Heirat müssen Sie erst bei einem Hinterbliebenenrentenantrag erbringen.