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Verjährungsfristen für Gerichtsurteile

von Verjährungsfristen25.03.2008 | 14:28
1420 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weissn icht ob ich hier bei Ihnen richtig bin. aber ichs chreib einfach mal. Mein Mann hatte einmal ein unternehmen, das , nachdem er starb konkurs ging. da noch allerlei rechnugnen aufstanden, hat man das als erbin alles von mir haben wollen, dabei sind einige gerichtsurteile - versäumnisurteile ergangen. dies war 1985, jetztz mit einem male melden sich 3 gläubiger von damals bei mir. sind die sachen ebreits verjährt, oder muss ich immer noch dafür aufkommen. Vielen dank biggi

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.03.2008 | 15:48

Zur Absicherung würde auch Ihnen raten, einen Anwalt zu befragen.

2 Antworten

Hier sind Sie wirklich falscham 25.03.2008 | 14:40
Fragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Antoniusam 25.03.2008 | 15:43
Titulierte, also vom Gericht bestätigte Forderungen, verjähren erst nach 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann meines Wissens sogar ein neuer Titel erworben werden. MfG
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