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Experten-Antwort

Verkauft deutsche Politik die Altersvorsorgenden weiter für dumm?

von XYZ24.11.2019 | 12:29
128 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich habe getan, was die deutschen Politiker uns regelmäßig empfohlen haben, ich habe 2003 als Altersvorsorge eine betriebliche Direktversicherung abgeschlossen. Versprochen wurde uns sozialabgabenfreiheit in der Ansparen- und Auszahlphase. Sicher ist den meisten bekannt, dass dieses Versprechen rückwirkend von der SPD- Ulla Schmidt - und den Grünen gebrochen wurde. Das heißt , wenn ich in Rente gehe, muss ich einen doppelten Abzug von kranken- und Pflegeversicherung hinnehmen, circa 19%. Ein Verlustgeschäft für mich! Jetzt soll eine gesetzliche Änderung kommen, leider nur ein Freibetrag von rund 160 EUR. Bei Überschreitung des Freibetrags werden vom übersteigenden Teil wieder doppelte Sozialabgaben 19% abgezogen. Meine Frage: angenommen, die Änderung kommt, dann macht es doch als gesetzlich Krankenversicherter am meisten Sinn, nur bis zu zu einer erwarteten Rente in dieser Höhe einzuzahlen, richtig? Da ich diese Höhe laut der Prognose erreichen werde, überlege ich meine direktversicherung ab nächstem Jahr beitragsfrei zu stellen und meine Einzahlungen zu stoppen. Bitte nur ernst gemeinte Rückmeldungen, ich erwarte aufgrund Teilzeitarbeit und Kindererziehung nur eine kleine gesetzliche Rente, so dass ich auf die zusätzliche Einnahmen angewiesen sei werde. Vorab vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo XYZ ,

die Intention des Gesetzgebers ist , den Auf - und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung zu fördern , daher soll mit dem "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" nunmehr dieser Freibetrag von 159,25 Euro ( Wert 2020 ) eingeführt werden.

Derzeit ist bei Überschreiten des Freibetrages die Betriebsrente voll beitragspflichtig , in Zukunft nur der überschreitende Betrag ; immerhin eine Verbesserung. Der Gesetzgeber sah die volle Beitragspflicht bisher immer als Hemmnis zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge an.

Was hätte man gemacht , wenn der Freibetrag nicht als Gesetz auf den Weg gebracht worden wäre.

Die Entscheidung Ihre Direktversicherung beitragsfrei zu stellen obliegt natürlich nur Ihnen alleine , aber wie Klugpuper bereits erwähnte , die Bezugsgröße ist dynamisch und die weitere Entwicklung der Altersvorsorge dem Grunde nach sicher nicht schlecht.

Die Situation , dass jeder Euro am Ende zählt ist natürlich nachvollziehbar.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Klugpuperam 24.11.2019 | 13:09
Abschluss in 2003 heißt hoher Garantiezins. Zudem ist die Bezugsgrösse dynamisch. Also kühl rechnen und dann handeln.
Deutsche Rentenversicherung
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