Sie sollten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle kann man Ihnen die Höhe der Rente - unter Berücksichtigung der verkürzten Altersteilzeit- ausrechnen.