Hallo!
Nach dem Gesetz haben die Krankenkassen und die Agenturen für Arbeit die Möglichkeit Ihre Versicherten bei entsprechendem Leistungsbezug (Krankengeld oder Arbeitslosengeld) aufzufordern, einen Antrag auf Leistung zur Leistungen zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Ist dies der Fall, haben Sie nur ein sogenanntes eingeschränktes Dispositionsrecht. Dies bedeutet, dass Sie den Reha-Antrag nicht ohne Zustimmung des auffordernden Trägers (Krankenkasse / Agentur für Arbeit) zurücknehmen können bzw. Leistungen des Rentenversicherungsträgers ablehnen können. Dies würde zur Folge haben, dass die auffordernden Leistungsträger ihrerseits die Leistung (Krankengeld / Arbeitslosengeld) verweigern könnten. Dies kann nicht in Ihrem Sinne sein. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis auf die Möglichkeit einer Aufforderung u. deren Konsequenzen.
Erstmal sollten Sie sich jedoch einfach auf Ihre Rehabilitationsleistung freuen und sich ganz unvoreingenommen darauf freuen. Tun Sie sich und Ihrer Gesundheit etwas Gutes und geben Sie sich auch die Zeit, die es braucht um Gesund zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte