Im R 120 unter 3.10 steht die Frage Haben sie während des Rentenbezugs die Feststellung zur Schwerbehinderung Beantragt? In diesem Zeitraum habe ich nicht !!! die Feststellung beantragt (war vor Antragstellung 50 % GBR im erstantrag angegeben)
Jedoch im Zeitraum eine Verlängerung auf Unbefristet bekommen (kann auf Antrag Verängert werden)
Frage zur beantwortung Denke mit nein Da es keine neue Feststellung gab sondern nur eine Verlängerung
Wie ist da die Expertenmeinung
Danke SHG
19.04.2009, 11:27
von
Chris
Kreuzen Sie doch "Nein" an und legen eine Kopie der Verlängerung bei.
19.04.2009, 14:38
von
Corletto
Sie sollten auf jeden Fall die unbefristete Gültigkeit ihres Schwerbehindertenausweises im Verlängerungsantrag mit angeben und eine Kopie mitsenden !
Zwar hat eine Schwerbehinderung nicht direkt einen Einfluss auf die Entscheidung der Verlängerung ihrer EM-Rente, aber ein unbefristetet ausgestellter Schwerbehindertenausweis ( unbefristet ist nicht die Regel - sondern eher die Ausnahmel ! ) ist schon ein Indiz dafür, das ihre Erkrankungen/Einschränkungen weiterhin bestehen und auch wohl nicht mehr verbessert werden können.
20.04.2009, 10:47
Experten-Antwort
Sie können die Frage mit "nein" beantworten. Fügen Sie jedoch eine Kopie über die Verlängerung bzw. Aufhebung der Befristung bei.
20.04.2009, 15:40
von
lissy
Ich erhalte eine Teilerwerbsminderungsrente und arbeite noch 20 wochenstunden. Meine Frage ist , wird diese Teilerwerbsminderungsrente noch zusätzlich versteuert. Ich bedanke mich für Ihre Antwort
20.04.2009, 16:20
von
Heike
Hallo lissy, was hat denn Ihre Frage mit dem Vordruck R 120 zu tun?Stellen sie doch eine eigene Frage ( siehe auch Ihr Beitrag vom 9.2.2009)
Heike
20.04.2009, 18:34
von
Schade
Grundsätzlich müssen Renten wie Arbeitseinkünfte versteuert werden. Ob Sie aber konkret Steuern zahlen müssen oder unter den bestehenden Freibeträgen liegen und somit keine Steuern zahlen
kann a) mit den wenigen gemachten Angaben nicht beurteilt werden b) ist nicht Aufgabe des Rentenforums, weil die RV nicht über Steuern zu entscheiden hat....
Fragen Sie Ihr Finanzamt, einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder meinetwegen auch "den echten Schiko"....