Verlängern Erziehungszeiten die Beitragszeiten

von
Simba

Hallo,
bei einem Erwerbsminderungsantrag zählt ja, dass man in den letzten 5 Jahre 36 Monate Beiträge gezahlt haben muss. Meine Frage: Verlängern sich die 5 Jahre,um 3 Jahre Erziehungszeiten, wenn man 1 Kind erzogen hat?

von
Schade

Die 3 Jahre Erziehungszeit sind ganz normale Pflichtbeiträge die ganz normal zählen - und dann gibt es noch die Berücksichtigungszeit bis zum 10. Geburtstag des Kindes, die den fraglichen Zeitraum verlängert.

Im Klartext besteht eigentlich solange der EM Schutz wie eine Mutter ein Kind bis zu dessen 12. Geburtstag erzieht auch wenn Sie in dieser Zeit nicht sonstwie pflichtversichert ist.

von
Herz1952

Hallo Simba,

das Thema Mütterrente wird dort ausführlich erklärt:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html

Alles Gute

von
W*lfgang

Zitiert von: Herz1952
das Thema Mütterrente wird dort ausführlich erklärt:
...interessant :-/

Kommen Sie runter von der Mutter und lesen Sie die Frage erneut! Hier wurde nach 36/60-Regelung bei EMRT unter Einbeziehung der KEZ/BÜZ gefragt ...

Gruß
w.

von
Simba

Ich meine nicht die Mütterrente! Ich meine was die Beitragszeiten verlängern. Ich habe gehört, dass Erziehungszeiten die Beitragszeiten von 5 auf 8 Jahre verlängern. Kinder die ab 92 geboren sind, sollen 3 Jahre angerechnet werden.

von
W*lfgang

Zitiert von: Simba
Ich habe gehört, dass Erziehungszeiten die Beitragszeiten von 5 auf 8 Jahre verlängern.
Simba,

noch mal langsam/bevor Sie zum Ohrenarzt für 'richtiges' Hören müssen: die ersten 3 Jahre nach der Geburt werden als Beitragszeiten angerechnet. Kommt ein weiteres Kind in dieser Zeit, werden natürlich wieder 3 Jahre als Beitragszeit angerechnet - die sich dabei überschneidenden Zeiten werden hinten dran geklebt, so das es volle 6 Jahre wären, als Beitragszeiten

Daneben gibt es die 10-jährigen Berücksichtigungszeiten (BÜZ) wegen Kindererziehung, die genau vom Geburtstag des Kindes bis zum Tag vor Erreichen des 10. Lbj. laufen - UND diese Zeit ist/kann bei EM-Rente sehr entscheidend sein, da Sie die Anspruchsvoraussetzungen sogar bis zum 12. Lbj. des Kindes einfach so erhält/ganz ohne Beiträge; quasi gilt diese BÜZ wie eine Beitragszeit, um den EM-Anspruch auch in dieser Zeit weiterhin zu sichern, um in den 'letzten' 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge nachweisen zu können.

Wenn Sie es jetzt noch immer nicht verstanden haben, empfehle ich Ihnen einen geduldigen Berater/Termin bei der DRV - der 'malt' Ihnen auch eine Zeitschiene auf Papier in bunt, wie/wann/warum die EM-Voraussetzungen mit Kind(ern) wie lange erhalten bleiben *g

Gruß
w.

von
Genervter

Zitiert von: Herz1952

Hallo Simba,

das Thema Mütterrente wird dort ausführlich erklärt:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html

Alles Gute

Sie verstehen nicht mal die Frage und geben dann eine dementsprechend falsche Antwort!
Gehen Sie doch mal in sich und fragen sich, was Sie in diesem Forum zu suchen haben.

von
Simba

Was ist das hier für ein Expertenforum? Ich denke für Leute, die sich nicht mit diesem Thema auskennen! Ich bin weder schwerhörig oder dumm, noch muss man mir was bunt aufmalen. Eine einfache Antwort hätte gereicht! Sie können aber gewiss sein, dass ich hier nichts mehr frage,denn so auf Krawall gebürstete Menschen, sind nicht mir zu blöd!

@Herz es ist nicht schlimm, wenn Sie mich missverstanden haben. Trotzdem danke für Ihre Mühe!

von
KI

Hallo Simba,

Experten antworten hier zu den "normalen Bürozeiten"; in der Nacht können Sie von den Experten keine Antwort bekommen.

Sowohl Schade als auch W*lfgang haben Ihnen die richtige Antwort aber bereits - mehrmals - erläutert.

Und: In den nächsten Stunden wird Ihnen ein Experte antworten - vielleicht sogar mit Hinweis auf die bereits gegebenen Antworten von Schade und W*lfgang...

von
Simba

Zitiert von: KI

Hallo Simba,

Experten antworten hier zu den "normalen Bürozeiten"; in der Nacht können Sie von den Experten keine Antwort bekommen.

Sowohl Schade als auch W*lfgang haben Ihnen die richtige Antwort aber bereits - mehrmals - erläutert.

Und: In den nächsten Stunden wird Ihnen ein Experte antworten - vielleicht sogar mit Hinweis auf die bereits gegebenen Antworten von Schade und W*lfgang...

Ich habe meine Frage nicht in der Nacht gestellt! Was bringt Ihr Kommentar! Wer sagt, dass ich die Antworten von Schade und Wolfgang nicht verstanden habe?! OMG!

von
Schade

"Was ist das hier für ein Expertenforum?"

Wenn Sie meine und die Antwort von W*lfgang verstanden habe, verstehe ich Ihre Enttäuschung über dieses Forum nicht. Wir beide haben uns fachlich korrekt geäußert.

Was ist Ihnen noch nicht klar? Wenn Sie gehört haben dass aus 5 Jahren 8 werden haben Sie irgendetwas Falsches gehört oder das richtig Gehörte eben falsch interpretiert.

Experten-Antwort

Hallo Simba,

die Erziehung eines Kindes wird für 3 Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet und wird bei den erforderlichen Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren in vollem Umfang mitgezählt. Die anschließende Berücksichtigungszeit bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag führt dazu, dass tatsächlich die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko erhalten bleibt. Kurz vor dem 10. Geburtstag eines Kindes sollten Sie sich beraten lassen, wie die Absicherung weiterhin bestehen bleiben kann, wenn Sie bis dahin nicht ohnehin wieder versicherungspflichtig sein sollten.

von
Simba

Zitiert von: Techniker

Hallo Simba,

die Erziehung eines Kindes wird für 3 Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet und wird bei den erforderlichen Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren in vollem Umfang mitgezählt. Die anschließende Berücksichtigungszeit bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag führt dazu, dass tatsächlich die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko erhalten bleibt. Kurz vor dem 10. Geburtstag eines Kindes sollten Sie sich beraten lassen, wie die Absicherung weiterhin bestehen bleiben kann, wenn Sie bis dahin nicht ohnehin wieder versicherungspflichtig sein sollten.

Dankeschön für die Ihre Antwort!

von
Genervter

Zitiert von: Simba

Sie können aber gewiss sein, dass ich hier nichts mehr frage,denn so auf Krawall gebürstete Menschen, sind nicht mir zu blöd!

Wäre schön, wenn man sich darauf verlassen kann.

von
=//=

Zitiert von: Simba

Zitiert von: Techniker

Hallo Simba,

die Erziehung eines Kindes wird für 3 Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet und wird bei den erforderlichen Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren in vollem Umfang mitgezählt. Die anschließende Berücksichtigungszeit bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag führt dazu, dass tatsächlich die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko erhalten bleibt. Kurz vor dem 10. Geburtstag eines Kindes sollten Sie sich beraten lassen, wie die Absicherung weiterhin bestehen bleiben kann, wenn Sie bis dahin nicht ohnehin wieder versicherungspflichtig sein sollten.

Dankeschön für die Ihre Antwort!

Was bitte ist denn jetzt an der Antwort des Experten anders (und plötzlich zu verstehen) als an den Beiträgen von @ Schade und W*lfgang?

Von der Mütterrente, die Sie nicht meinten, hat ja wieder nur unser guter @Herz1952 geschrieben.
Es ist ja okay, wenn man etwas nicht gleich versteht.
ABER:
"Sie können aber gewiss sein, dass ich hier nichts mehr frage,denn so auf Krawall gebürstete Menschen, sind nicht mir zu blöd! "
So so, sie sind Ihnen nicht zu blöd.... :-) Hätten Sie das nicht geschrieben, hätte ich mir meinen jetzigen Beitrag auch verkniffen.

von
Schade

.....ist doch egal, wenn @Simba jetzt glücklich ist, ist doch alles gut.........ich kann es verkraften, dass die (fast gleichlautende) Expertenantwort "besser ist" als mein popeliger Beitrag.......

Alles wird gut :)

von
Zivi

Simba hat m.E. die Antwort von "Genervter" an "Herz1952" auf sich bezogen. Daher die Reaktion.

von
GroKo

Zitiert von: Zivi

Simba hat m.E. die Antwort von "Genervter" an "Herz1952" auf sich bezogen. Daher die Reaktion.

Simba ist ein Vollpfosten, daher die Reaktion.

von
Simba

Sorry , Ihr habt sie doch nicht mehr "ALLE"! Seid ihr noch ganz dicht oder in eurem frustierten Erwerbsminderungsrentendasein nicht ausgelastet! Nur noch mal am Rande: "Ich habe in keiner Weise Eure Antworten angezweifelt"! Es ging nur um den Ton, wie ihr auf einer Frage antwortet! Z.B., wenn mir die Antwort nicht ausreiche, dann könnte ich mir die aufmalen lassen! Was ist das für eine Art und Weise. Also Anstand hat nur "Herz", wenn ich die Kommentare im ganzen Forum lese. Das ganze Forum ist von Euren auf Krawall gebürteten Kommentaren gefüllt. Sowas wie Euch braucht kein Mensch und sollte man hier sperren! Real würdet ihr wahrscheinlich so klein mit Hüttchen sein und den Mund nicht aufkriegen. Na ja irgendwo muss man sich ja wichtig machen. Viel Spaß noch hier!

von
Genervter

Zitiert von: Simba

Sorry , Ihr habt sie doch nicht mehr "ALLE"! Seid ihr noch ganz dicht oder in eurem frustierten Erwerbsminderungsrentendasein nicht ausgelastet! Nur noch mal am Rande: "Ich habe in keiner Weise Eure Antworten angezweifelt"! Es ging nur um den Ton, wie ihr auf einer Frage antwortet! Z.B., wenn mir die Antwort nicht ausreiche, dann könnte ich mir die aufmalen lassen! Was ist das für eine Art und Weise. Also Anstand hat nur "Herz", wenn ich die Kommentare im ganzen Forum lese. Das ganze Forum ist von Euren auf Krawall gebürteten Kommentaren gefüllt. Sowas wie Euch braucht kein Mensch und sollte man hier sperren! Real würdet ihr wahrscheinlich so klein mit Hüttchen sein und den Mund nicht aufkriegen. Na ja irgendwo muss man sich ja wichtig machen. Viel Spaß noch hier!

Danke für Ihre lieben Worte!
Sie uns auch! Wir werden Sie hier nicht vermissen!
Mit Ihrer "liebenswürdigen" Art gehören Sie ins Tachelesforum und nehmen Sie Herz1952 mit.
Dann bleibt den Dauerusern hier einiges erspart!
Tschüss!

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