Hallo Lorenz,
einen Anspruch auf die verlängerten Zurechnungszeiten haben Sie nicht. Sie bezogen am 01.07.2014 bereits eine Rente wegen voller EM. Diese Rente soll nun weitergewährt werden. Ein neuer Leistungsfall wird infolge der Weitergewährung nicht festgestellt. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verändert oder verschlechtert hat, bleibt es bei der vollen Erwerbsminderung. Es wird hierbei nicht unterschieden nach "voller EM wegen verschlossenem Arbeitsmarkt" und "voller EM aus medizinischen Gründen".