Hallo Eigenmann,
eine Verpflichtung zum Weitergewährungsantrag gibt es nicht. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Ich würde Ihren Rententräger trotzdem mit in´s Boot holen.
Die Stichworte teilweise Erwerbsminderungsrente oder auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden hier bereits genannt. Aber auch diese Entscheidung liegt ausschließlich bei Ihnen selbst.
Falls der angestrebte Job aus gesundheitlichen Gründen nicht funktioniert, stehen Erwerbsminderungsrentenmöglichkeiten natürlich zukünftig weiterhin jederzeit zur Verfügung (dann halt nicht als Verlängerungsantrag, sondern dann als komplett neuer (Erst-)Antrag)