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Experten-Antwort

Verlängerung?

von Eigenmann26.03.2018 | 09:31
844 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin zur Zeit befristeter Voll-EM-Rentner in den ersten drei Jahren. Im Juli würde die erste Befristung enden und ich müsste einen Verlängerungsantrag an die Rentenversicherung stellen. Nun habe ich aber die Möglichkeit erhalten, in einer Firma einen Arbeitsplatz zu besetzen, dies will ich auch tun. Ich möchte daher keine Verlängerung der EM-Rente beantragen, aber bei Tachelesforum hat man mich sozusagen für verrückt erklärt und obendrein gemeint, ich sei verpflichtet diese Verlängerung zu beantragen. Was sagen denn die Experten auf diesem Forum dazu? Ich denke, das wäre meine eigene Entscheidung, oder ist das etwa nicht so?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eigenmann,

eine Verpflichtung zum Weitergewährungsantrag gibt es nicht. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Ich würde Ihren Rententräger trotzdem mit in´s Boot holen.

Die Stichworte teilweise Erwerbsminderungsrente oder auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden hier bereits genannt. Aber auch diese Entscheidung liegt ausschließlich bei Ihnen selbst.

Falls der angestrebte Job aus gesundheitlichen Gründen nicht funktioniert, stehen Erwerbsminderungsrentenmöglichkeiten natürlich zukünftig weiterhin jederzeit zur Verfügung (dann halt nicht als Verlängerungsantrag, sondern dann als komplett neuer (Erst-)Antrag)

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Klitzekleine Korrektur zu den Worten von W*lfgang:

=> der Selbsteinschätzungsbogen trägt korrekterweise Nummer R0215 (und kann freiwillig bei Anträgen aus gesundh. Gründen beigefügt werden).

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8 Antworten

NNam 26.03.2018 | 09:40
Guten Morgen, wenn Du Dich gesundheitlich wieder dazu in der Lage fühlst, dann spricht ja nichts dagegen. Was sagen die Ärzte dazu? Nicht umsonst ist die Rente erst einmal befristet. Du könntest eine Reha beantragen oder auch den Integrationsfachdienst mit einbeziehen. Es gibt auch noch eine teilweise EMR. Da darfst Du bis max. 6h arbeiten. LG
Eigenfrauam 26.03.2018 | 11:32
Ganz klar, das Tachelesforum hat die Wahrheit gesprochen, Hau rein und arbeite schön. Ganz viel Spaß. mfg
Eigenkindam 26.03.2018 | 12:59
Mann, mach doch den Verlängerungsantrag und wenn der durch ist, dann machste einen 450 Euro Job und den Lohn von dem Job mit der Rente ist doch auch was. Meinste nich? Was nutzt dir das Geld wenn du wieder krank wirst. Dann musst du wieder den erstantrag machen also die ganze Ochsentour von vorne. Ist zwar dein Bier, aber überleg dir das mal. Gruss
Schorscham 26.03.2018 | 12:32
Dass jemand freiwillig arbeiten will obwohl er es nicht müsste, wird auch kaum ein TACHELES-Stamm-User nachvollziehen können. MfG
W*lfgangam 26.03.2018 | 21:11
Hallo Eigenmann, natürlich beantragen Sie zunächst die Weiterzahlung der EM-Rente, um hier Rechtssicherheit in diese Leistung zu erhalten/ggf. weitere die Bestätigung 'der kann nicht mehr'. Und dann können Sie immer noch frei entscheiden 'ich kann/will mehr/arbeiten – auch ggf. gegen med. Rat'. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist davon unabhängig zu sehen 'ich versuche es mal' ...bei zu hohem Einkommen UND bestätigter voller EM-Rentenweiterzahlung wird die Rente halt über den Hinzuverdienst zu reduzieren sein. Nur, was passiert, wenn Sie den Anforderungen im neuem Job doch nicht gerecht werden – und keinen Weiterzahlungsantrag gestellt haben ...dann gehen Sie mit einem komplett neuen EM-Antrag wieder durch alle Mühlen, als wenn bereits vorher das grundsätzliche Recht für diese voll oder auch teilweise Rente bestätigt worden wäre?! Ihre Erwartungshaltung zur zukünftigen EM-Rente können Sie auch frei von der Leber im Selbsteinschätzungsbogen R0250 im Weiterzahlungsantrag mitteilen und so bereits zur Vorentscheidung über diese Rente beitragen. Tacheles-Forum? ...hmm?? tzzz, mein Rasen hat über den Winter ein paar hässliche braune Flecken erhalten - könnte ich dort auch sachdienliche Hinweise für eine zuverlässige Entfernung/Neubegrünung erhalten? Wo dort doch das hohe Gut der freien User-Meinung/Frage besonders geschätzt wird *g Gruß w.
Grokoam 27.03.2018 | 14:37
Sie haben den Gott des Forums korrigiert! Das hat unabsehbare Folgen. No Mercy!
W*lfgangam 27.03.2018 | 20:45
...merken die Betroffen dann, wenn Sie in der auslaufenden 'Gesonderten Meldung' keine Schnief-Einträge mehr machen können/obwohl die Rückseite ja viel Platz hat *gg Trotzdem danke für die Korrektur! Gruß w. ...tzzz, und Groko war schon am Unendlichausdrucken für seine tgl. Selbstbewertung ;-)
Rentenschmiedam 28.03.2018 | 12:40
Hallo und Mahlzeit! also ehrlich. Manches hier kann ich nicht nachvollziehen. Von W*lfgang habe ich bisher nur fachlich fundierte Beiträge gelesen die noch dazu den Praktiker erkennen lassen. Manche Sachverhalte sind halt leider nicht auf einfachem Niveau zu erklären. Also was soll dieses ständige Gestichel? Es tummeln sich hier genug andere geistige Tiefflieger auf die man sehr gerne verzichten könnte, nörgelt doch an denen rum. Beste Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
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