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Experten-Antwort

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von An6819.11.2020 | 17:29
59 Ansichten
9 Antworten

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Guten Tag, der Hausarzt hat von der Rentenversicherung ein Bogen bekommen in dem er meinen gesundheitlichen Zustand beschreiben soll. Nun meinte der Arzt das nicht alles aufgeführt werden muss und er sich nur auf die wesentlichen Erkrankungen beschränkt, da er die Erfahrung gemacht das man nicht glaubwürdig wirkt wenn man mehr schreibt, bzw leiden aufführt. Stimmt dass? Ich finde das man das ganze sehen muss.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo An68,

der Hausarzt soll einen aussagekräftigen Befundbericht fertigen. Als Mediziner sollte er beurteilen können welche Angaben erforderlich sind.

Unabhängig davon können Sie auch eine Selbstbeurteilung mit dem bereits vorher schon erwähnten Vordruck R 0215 ergänzend zusenden.

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8 Antworten

Ach jaam 19.11.2020 | 17:45
Wer soll denn im Forum dazu etwas sagen? Das ist doch die Entscheidung Ihres Arztes was er in das Formular schreibt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssen Sie das doch mit Ihrem Arzt klären.
An68am 19.11.2020 | 18:42
Vielen Dank für Ihre Antwort, die Frage war eigentlich ob das so in allgemeinen gehandhabt wird. Das man sich nur auf die wesentlichen Erkrankungen beschränkt.
W°lfgangam 19.11.2020 | 19:02
...wichtig, auch Keuchhusten, Röteln, Mumps und diese fiesen juckenden Masern, sowie den mittels Zahnspange korrigierten Überbiss, nicht vergessen zu erwähnen ;-) > und er sich nur auf die wesentlichen Erkrankungen beschränkt Womit er Recht hat, das was wirklich für die aktuelle Leistungsbeurteilung/-einschränkung Bedeutung hat. Gruß w. PS: Ja, manche Antragssteller vergessen einfach, dass die DRV nicht ihre ganze Krankengeschichte interessiert und verlieren das Ziel/Bewertung/Sinn dieses Antrags etwas aus den Augen.
Schadeam 19.11.2020 | 21:07
Ganz wichtig ist auch der rausgemachte Blinddarm als Sie 12 waren und der mit 5 Jahren gebrochene Finger der linken Hand (den rechts muss man nicht angeben)....wenn das nicht angegeben ist kommt der Gutachter nie im Leben zur richtigen Beurteilung. Fazit: doofe Antworten kommen immer besonders gerne bei entsprechenden Fragen....:)
Siehe hieram 19.11.2020 | 22:50
Ob es unglaubwürdig erscheint, wenn der Arzt zu viel schreibt, kann ich nicht beurteilen. Wesentlich sind mit Sicherheit die Angaben zu den akuten Befunden, die - weiterhin - zu der Erwerbsminderung führen, auch wenn dafür schon in der Kindheit/Jugend die Ursache (mit) lag. Etwas umfassender - aber auch nicht unnötig ausschweifend - können Sie mit dem > Selbsteinschätzungsbogen R0215 < in eigene Worte fassen, wie Sie selbst Ihre Einschränkungen wahrnehmen und welche Auswirkungen diese auch in Ihrem Alltags-/Sozialleben haben. Dies sagt dann sicher manchmal mehr aus, als nur eine lange Befundauflistung Ihres Arztes, der aber ansonsten Ihren 'täglichen Kampf mit den Beschwerden' auch nur als Momentaufnahme in der Praxis beurteilen kann. Wenn Ihnen dies Formular nicht automatisch mit den Antragsunterlagen mitgeschickt wurde, können Sie es sich auch online herunterladen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Alles Gute!
An68am 20.11.2020 | 04:59
Vielen Dank für Ihre Antwort.
An68am 20.11.2020 | 04:59
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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