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Verlängerung ambulante Reha-Maßnahme

von Speedy19.11.2008 | 09:50
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2 Antworten

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Befinde mich derzeit in ambulanter -orthopädischer- Reha-Maßnahme (Kostenträger = RV ). Der Stations-Arzt meinte, für teilstationäre bzw. ganztagsambulante Patienten gäbe es "grundsätzlich" keine Verlängerung, nur eine IRENA wäre möglich. Ist dies so? Dem Informationsblatt der IRENA kann ich nicht ganz folgen: Man kann eine IRENA NICHT in Anspruch nehmen, wenn man mit einer Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden pro Tag aus der Reha entlassen wurde, kann sie aber auch dann in Anspruch nehmen, wenn man vorübergehend arbeitsunfähig ist oder für eine stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen ist. Ja, wie denn nun? (Ich bin seit einem halben Jahr arbeitsunfähig.) Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar. -Speedy-

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich entscheidet der Klinikarzt, ob es eine Verlängerung gibt. Liegt die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden, ist dies ein Ausschlussgrund für IRENA. Arbeitsunfähigkeit ist hingegen kein Ausschlussgrund.

1 Antworten

hanneam 19.11.2008 | 10:48
Ich finde das Informationsblatt eideutig: IRENA ist nur möglich, wenn die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit abzusehen ist. Nicht möglich bei Erwerbsunfähigkeit (= Leistungsfähigkeit von unter 3 Std./Tag)
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