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Verlängerung d. Altersteilzeit gegen den Willen des AN?

von Gabi15.06.2008 | 13:03
1064 Ansichten
4 Antworten

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Fakten: Arbeitnehmerin, Jahrgang 07/1947, hat mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag geschlossen, Blockmodell, 4 Jahre. Beginn 08/2006. Geplanter Beginn der Freistellungsphase: 08/2008. 07/2010 Erreichen des 63. Lebensjahres. Anspruch auf Altesrente für Frauen besteht bzw. hätte ohne ATZ bestanden. Der AG ist Tochterfirma eines großen Mutterkonzerns. Die AN ist seit über 20 Jahren in dem Betrieb tätig im Bereich des Rechnungs- und Zahlungswesens, der Überwachung von Arbeitsstunden und der Reisekostenabrechnungen. Aufgrund hoher Leistungsbereitschaft der AN hat der AG bisher kaum eine Vertretung für sie gebraucht (kaum Krankheitszeiten, Urlaub wurde so gelegt, daß die Arbeit vorab erledigt wurde oder danach "reingearbeitet" wurde). Eine - kurzfristige - Vertretung ist aber möglich durch Entsendung einer entsprechenden Kraft aus einem (10 km entfernten) Filialbetrieb des Mutterkonzerns. Trotz der Kenntnis ihres baldigen Ausscheidens hat sich der AG erst sehr spät um eine(n) Nachfolger(in) bemüht. Es wurde zwar jemand gefunden; die Eignung ist aber zweifelhaft. Der AN wurde angekündigt, man müsste ihre ATZ eben verlängern bis ein adäquate(r) Nachfolger(in) gefunden wäre und weil, auch wenn ein(e) Nachfolger(in) gefunden wäre, eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung für diese(n) gebraucht würde. Fragen: 1. Ist die Verlängerung der ATZ im Hinblick auf das frühestmögliche Renteneintrittsalter überhaupt rechtlich möglich? 2. Kann der AG die Verlängerung gegen den Willen der AN durchsetzen? 3. Könnte der AG unter den gegebenen Umständen "dringende betriebliche Erfordernisse" geltend machen, auch wenn er die Situation selbst verschuldet hat? Danke schon mal für die Antwort und freundliche Grüße Gabi T.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.06.2008 | 08:06

Hallo Gabi,

aus Sicht der Rentenversicherung kann ich hier keine Aussage machen, da das ein arbeitsrechtliches Problem ist.

Persönlich würde ich es aber wie uschisiggi und Winfried sehen: Es liegt ein Vertrag vor, der außer durch Kündigung (aber das wäre ja eine ganz andere Geschichte) nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien geändert werden kann. Erster Ansprechpartner sollte hier der Betriebsrat sein...

3 Antworten

Hier sind Sie falscham 15.06.2008 | 15:12
Hier dürfte es sich um ein arbeitsrechtliches Problem handeln. Fragen Sie den Betriebsrat oder einen Anwalt!
uschisiggiam 15.06.2008 | 15:49
bin kein Anwalt, habe aber ähnliche Situation in der Firma gehabt, deshalb folgende Antworten: 1) eine Verlängerung der ATZ ist rechtlich jederzeit möglich und wirkt sich sogar günstig auf die spätere Rente aus = späterer Rentenbeginn = weniger Abzüge. Beispiel: 1 Jahr ATZ verlängern, bedeutet 6 Monate länger arbeiten, aber eben dann auch erst 1 ganzes Jahr später in Rente. 2) + 3)der AG kann m.E. gegen den Willen der AN dies nicht durchsetzen.
Winfridam 15.06.2008 | 19:38
Ein Vertrag zur Altersteilzeit ist eine Willenserklärung zwische 2 Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser kann NUR von beiden Parteien auch geändert werden. Sagen Sie Ihren Atrbeitgeber dass Sie keine Interesse an eine Vertragsänderung haben. Der Arbeitgeber hat alleine keine möglichkeit Ihren Vertrag zu Verlängern.
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