Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Gabi,
aus Sicht der Rentenversicherung kann ich hier keine Aussage machen, da das ein arbeitsrechtliches Problem ist.
Persönlich würde ich es aber wie uschisiggi und Winfried sehen: Es liegt ein Vertrag vor, der außer durch Kündigung (aber das wäre ja eine ganz andere Geschichte) nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien geändert werden kann. Erster Ansprechpartner sollte hier der Betriebsrat sein...
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