Hallo Tuvok, das Coronavirus wird wohl zum Jahresende nicht verschwunden sein. Ich teile allerdings die Ansicht von „senf-dazu“, und gehe davon aus, dass die Rentenversicherungsträger ihre Verfahren schnell an die geänderte Lage anpassen werden. In der Regel verhalten sich die Rentenversicherungsträger großzügig, was den Wegfall, bzw. Weiterzahlung der Leistungen betrifft, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind (Antragstellung ungefähr 3 Monate vor dem Wegfall der Leistung und Einsendung der geforderten Unterlagen).