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Experten-Antwort

Verlängerung der EMR, Arbeitsmarktrente, Minijob

von Hans Hansen13.10.2016 | 09:37
1464 Ansichten
5 Antworten

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Ich bekomme bis zum 30.11.2016 volle Erwerbsminderungsrente. Ein Antrag auf Verlängerung ist seit dem 15.06.2016 beantragt. Um meine Restleistungsfähigkeit zu erhalten und nicht ganz soziale Kontakte zu verlieren, habe ich einen Minijob für 3x2 Stunden in der Woche angenommen. Sollte es nun bein Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente auf eine Arbeitsmarktrente hinauslaufen, wie wirkt sich da der Minijob aus? Kann durch den Minijob die Arbeitsmarktrente abgelehnt werden? Ich bin im November 1958 geboren, also vor dem 01.01.1961. In mir macht sich langsam Panik breit, weil der Antrag sooooo lange dauert. Das ist totales Gift für meine Erkrankung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine abhängige Beschäftigung, wenn diese weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist somit für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.

Der Minijob steht somit einem Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung nicht entgegen.

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4 Antworten

W*lfgangam 13.10.2016 | 13:33
Hallo Hans Hansen, die Antworten werden in etwa wie folgt kommen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Franz-Josefam 13.10.2016 | 13:53
Grundsätzlich kann JEDE Arbeitsaufnahme zu einer erneuten Überrüfung der Rentenberechtigung führen. Der Sachbearbeiter @W*lfgang würde sich nicht für Ihren Minijob interessieren und Ihren Weiterbewilligungsantrag ohne weiteres durchwinken. Andere Sachbearbeiter könnten aber durchaus etwas genauer hinsehen und zumindestst ein paar unangenehme Fragen stellen. Was letztlich raus kommt, bleibt also abzuwarten, da niemand von hier aus Ihren individuellen Fall beurteilen kann.
Rosannaam 13.10.2016 | 14:23
Fairerweise sollte man noch darauf hinweisen, dass für diese pauschale Aussage keine Garantie übernommen wird. MfG Rosanna
Max1964am 17.10.2016 | 21:29
seit Norbert Blüm nichts mehr zu sagen hat, ist bei der DRV nichts mehr sicher, Garantien gibts gleich gar keine... zum Thema: jegliche entgeltliche und unentgeltliche Tätigkeit bei Bezug einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähikeit dürfte die Sachbearbeiter zur äußerst sorgfältigsten Antragsprüfung im Sinne der DRV animieren und Grund zum nachhaken oder Ablehnung bieten....
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