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Verlängerung der Erwerbsminderungsrente

von Christine19.01.2008 | 18:38
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5 Antworten

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Ist es üblich wenn anhand der vorliegenden Arztberichte eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes besteht dass man trotzdem einen Gutachtertermin bekommt. Es handelt sich um die Verlängerung/ Weiterzahlung der EU Rente. Was passiert wenn die Bearbeitung länger dauert als die Dauer der Rentenzahlung ( Ende Februar ) Wie muß ich mich den dann verhalten bzw. was muß ich dann unternehmen? Danke für die Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "Rosanna" bereits geschrieben hat, kann die Einholung eines ärztlichen Gutachtens im Einzelfall dennoch erforderlich sein.

Sie müssten eigentlich ca. 3 Monate vor Ende Ihrer Rente (also ca. im Dezember 2007) ein Schreiben hinsichtlich des anstehenden Wegfalls Ihrer Rente erhalten haben. Dieses Schreibens informierte Sie u. a. darüber, dass Ihre Rente mit dem genannten Zeitpunkt (lt. Ihren Angaben müsste dies der 29.02.2008 sein) endet, ohne dass es eines weiteren Bescheides bedarf. Darin enthalten war aber auch der Hinweis, dass Sie zur Vermeidung von Nachteilen eventuell zustehende Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Agentur für Arbeit) unverzüglich beantragen sollten. Dem Rat von "bekiss" kann ich mich daher nur anschließen.

4 Antworten

bekissam 19.01.2008 | 19:55
Seitens der Deutschen Rentenversicherung ist der Anspruch von vorn herein auf den vorgesehenen Termin limitiert. Nicht immer führt der Antrag auf weitere Zahlung der Rente wegen Erwerbsminderung auch zur unmittelbar anschließenden Zahlung. Zur Vermeidung von Nachteilen sollte daher unbedingt rechtzeitig eine Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte über die möglichen Ansprüche.
Laraam 20.01.2008 | 14:46
Möglicherweise besteht auch noch ein Anspruch auf Krankengeld. FG Lara
uweam 20.01.2008 | 20:02
Auch eine nachgewiesene Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes führt nicht immer zu einer weiteren Rentengewährung, obwohl es so sein sollte
Rosannaam 21.01.2008 | 10:32
Es ist zwar nicht die Regel, aber schon möglich, dass ein ärztl. Befundbericht zur Feststellung der weiteren EM nicht ausreicht. Dann erfolgt eine ärztl. Begutachtung. Je früher die Weitergewährung einer Zeitrente beantragt wird, desto früher ist auch eine Bescheidserteilung möglich. Empfänger einer EM-Rente auf Zeit werden deshalb ca. 5 Monate vor Wegfall angeschrieben. Das war bei Ihnen wohl ca. im Oktober 2007 der Fall. Es ist immer empfehlenswert, dann umgehend die Weitergewährung der Rente unter Vorlage bzw. Übersendung von ärztl. Befundberichten o.ä. zu beantragen. Insbesondere deshalb, um eine Zahlungsunterbrechung zu vermeiden. MfG Rosanna
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