Wie "Rosanna" bereits geschrieben hat, kann die Einholung eines ärztlichen Gutachtens im Einzelfall dennoch erforderlich sein.
Sie müssten eigentlich ca. 3 Monate vor Ende Ihrer Rente (also ca. im Dezember 2007) ein Schreiben hinsichtlich des anstehenden Wegfalls Ihrer Rente erhalten haben. Dieses Schreibens informierte Sie u. a. darüber, dass Ihre Rente mit dem genannten Zeitpunkt (lt. Ihren Angaben müsste dies der 29.02.2008 sein) endet, ohne dass es eines weiteren Bescheides bedarf. Darin enthalten war aber auch der Hinweis, dass Sie zur Vermeidung von Nachteilen eventuell zustehende Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Agentur für Arbeit) unverzüglich beantragen sollten. Dem Rat von "bekiss" kann ich mich daher nur anschließen.