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Verlängerung der Erwerbsminderungsrente

von Renate29.09.2008 | 09:19
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Hallo, ich bin seit Anfang 2006 krank und habe dann 2007 EM-Rente beantragt und von Januar 08 für 1 1/2 Jahre bewilligt bekommen. Eigentlich hatte ich sehr gehofft, dass eine Besserung eintreten würde, leider ist davon aber nichts zu merken. Meine Ärztin hat mir jetzt schon gesagt, dass sie davon ausgeht, dass ich Verlängerung beantragen müsste. Wer kann mir sagen, wie ich da vorgehen müsste? Wie früh muss man das denn beantragen? Ich habe da noch gar nicht drüber nachgedacht. Ich habe auch z.B. gar keine neuen Untersuchungen gemacht oder so, da es sich hauptsächlich um eine psychische Erkrankung handelt. Gibt es dann auch wieder einen Gutachtertermin? Mich hat das damals alles so gestresst, am liebsten würde ich das alles von mir schieben. Vielleicht kann mir ja jemand mehr über das Prozedere sagen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es genügt, wenn Sie den Antrag auf Weiterzahlung 3-4 Monate vor Ende der befristeten Rente stellen. Zunächst werden die vorzulegenden ärztlichen Befundberichte ausgewertet. Nur wenn es danach erforderlich erscheinen sollte, werden Sie zu einer erneuten Untersuchung gebeten.

9 Antworten

Birdieam 29.09.2008 | 09:35
Einen "Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung" - R 120 - können Sie auf der Internetseite der DRV unter Formulare --> Rente --> sonstige Rentenvordrucke herunterladen und etwa 3 bis 4 Monate vor dem Befristungsende an die DRV schicken bzw. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle abgeben.
Cortlettoam 29.09.2008 | 09:40
Ein Verlängerungsantrag sollte 6 Monate vor Ablauf der Zeitrente gestellt werden. Die RV wird sich dann eventuell mit Ihren behandelnden Ärzten in Verbindung setzen und Befundberichte / ärztliche Unterlagen anforden. Ob eine erneute gutachterliche Untersuchung stattfinden wird , kann Ihnen niemand hier sagen, da dies stark von den vorliegenden ärztlichen Unterlagen abhängig ist und auch was der Erstgutachter in seinem Gutachten in Bezug auf eine Besserung der Krankheit geschrieben hat. Da Sie aber " nur " eine 1 1/2 jährige Zeitrente bekommen haben, ist stark davon auszugehen, das der Erstgutachter von einer Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation seinerzeit ausgegangen ist. Auch kommt eine Reha in Betracht ( falls Sie beim Erstantrag noch keine Rehamassnahme erhalten haben ) Rechnen müssen Sie aber in jedem Falle auch mit einer erneuten gutachterlichen ärztlichen Untersuchung. Befristete EM-Renten werden selten ohne gutachterliche Beurteilung - also nur papiermässig - verlängert. Das dies alles sehr stressig und gerade und vor allem bei psychiatrischen Erkrankungen nicht gerade gesundheitsfördernd ist, ist bekannt. Leider ist aber dieser beschwerliche Weg nun mal so vorgegeben und es lohnt sich durchzuhalten und diesen Weg auch bis zum Ende zu gehen. Alles Gute für Sie !
foam 29.09.2008 | 11:03
Ich möchte die EU Rente in eine Altersrente beantragen,
-_-am 29.09.2008 | 11:00
Bei vielen Rentenversicherungsträgern werden Sie rechtzeitig ca. 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums auf die Möglichkeit des Verlängerungsantrags schriftlich hingewiesen. Manche brauchen dazu aber auch 6 Monate oder sie müssen sich selbst kümmern. Den Antrag gibt es im Internet. Wenn Sie bei www.deutsche-rentenversicherung.de den Suchbegriff "R120" eingeben, finden Sie das sofort. Niemand kann vorab Auskunft erteilen, ob Sie wieder zur Untersuchung müssen. Hilfreich kann jedenfalls sein, wenn Sie in ärztlicher Behandlung sind und der prüfende Arzt beim Rentenversicherungsträger vom behandelnden Arzt einen Bericht einholen kann. Möglicherweise erspart Ihnen das die oft unangenehme Untersuchung.
-_-am 29.09.2008 | 11:07
Da hilft Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Termin vereinbaren, beraten lassen, Antrag dort aufnehmen lassen. Für die Regelaltersrente mit 65 ist jedoch kein Antrag erforderlich. Die wird von Amts wegen gewährt.
Renateam 29.09.2008 | 11:18
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dass ich wieder zum Gutachter muss, habe ich leider befürchtet. Bin letztes Mal vor Angst fast gestorben. Was mir auch Sorge macht ist, dass ich leider meine Ärzte gewechselt habe seit Anfang des Jahres. Bei der Neurologin aus eigenem Antrieb, da die mich nicht "behandeln" wollte, sondern meinte, es würde ausreichen einmal im Quartal die Karte und einen Ü-Schein vorzulegen. Da habe ich mir eine gesucht, die mich auch wirklich betreut und mit mir spricht. Zu allem Unglück ist aber mein langjähriger Hausarzt so krank geworden, dass er die Praxis schließen musste, einen Nachfolger gibt es nicht. So musste ich auch einen neuen Hausarzt suchen. Das war für mich am schwersten. Gibt es bei Arztwechsel Probleme???
Corlettoam 29.09.2008 | 11:58
NEIN ! Das Sie ihre Ärzte gewechselt haben, muß kein Nachteil sein. Im Gegenteil kann dies sogar Ihnen zum Vorteil reichen. Letzlich interessiert die RV auch nicht was vor 1 Jahr oder länger mal war , sondern es geht immer um den AKTUELLEN Gesundheitszustand und um dessen prognostischem Verlauf über die nächsten 1-2 Jahre und zwar zum Zeitpunkt ihres Antrages auf Verlängerung!
Renateam 29.09.2008 | 12:20
Vielen vielen Dank für die Auskünfte und die Geduld mit mir. Bin echt Meisterin im mich selber Verrücktmachen.
Birdieam 29.09.2008 | 12:01
Nein, die wird es nicht geben. Lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass ein erneutes Gutachten erforderlich wird, wird steigen. Wenn Sie allerdings - wie im Ausgangsposting angegeben - die Rente erst mal bis Mitte 2009 bewilligt bekommen haben, werden Sie zum Zeitpunkt des Weiterzahlungsantrages ja auch schon wieder etwa ein Jahr bei den neuen Ärzten in Behandlung sein, sodass die ggf. aussagekräftige Befund- und Verlaufsberichte abgeben können werden. Also: locker bleiben, zu gegebener Zeit den Antrag stellen und keine Angst vor evtl. neuen Gutachtern schüren.
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