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Experten-Antwort

Verlängerung der Erwerbsminderungsrente

von DerTraurige18.02.2020 | 22:48
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6 Antworten

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Ich habe im Oktober 2019 meinen Verlängerungsantrag für die Erwerbsminderungsrente gestellt. Die bisherige Rente endet am 29.Februar 2020. Ich habe bis Heute keine Informationen durch die DRV erhalten, weder einen Zwischenbescheid, noch eine andere Information. Meine Frage: Was soll ich tun, da mein Arbeitgeber auch schon Nachgefragt hat, was ab 01.März mit mir ist. Da ich weiterhin AU bin, weiss ich nicht was ich machen soll. Muss ich mich wieder Krank melden? Fragen über Fragen. Hoffe auf Hilfestellung. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Klaus,

wir freuen uns, dass Sie schnell eine hilfreiche Antwort erhalten haben und schließen uns lediglich noch den Aussagen von W°lfgang an. Sollte es dennoch Klärungsbedarf bei Ihnen geben haben Sie auch die Möglichkeit den Sachstand bei der zuständigen Sachbearbeitung der DRV (telefonisch) anzufragen. Dort erfahren Sie näheres.

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5 Antworten

W°lfgangam 18.02.2020 | 23:07
Hallo DerTraurige, mehr als hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… bereits gesagt/auf entsprechende Frage geantwortet, werden Sie hier im Forum nicht erfahren können. Gruß w.
DerTraurigeam 18.02.2020 | 23:34
Hallo W°lfgang, habe schon einen anderen Beitrag zum selben Thema von Xandra gefunden. Dieser passt 1zu1 zu meiner Situation. Danke
DerTraurigeam 24.02.2020 | 18:32
Zur Info: Ich habe schon vor einiger Zeit mit dem Sachbearbeiter telefoniert, sollte einen Brief erhalten, wo die derzeitige Bearbeitung drin steht. Leider habe ich bis Heute kein Schreiben erhalten. Ferner zur Info: Meine derzeitige Erwerbsminderungsrente endet zum 29.02.2020!! Ich bin jetzt morgen beim Jobcenter, um wenigstens zu gewährleisten, dass es weiter Geld gibt! Es ist alles sehr Belastend.
Siehe hieram 24.02.2020 | 18:41
Hallo der Traurige, haben Sie denn schon geprüft, ob Ihnen evtl. noch Krankengeld zusteht? Wie im Thread mit Xandra auch schon erwähnt. z.B. weil Ihre EM-Rente rückwirkend bewilligt war und deshalb Geld an die Krankenkasse zurückbezahlt wurde. Die dadurch 'verbrauchten' Wochen gelten dann nicht mehr als 'verbraucht'. Ob dem so ist, können Sie aus Ihrem Bescheid zur EM-Rente ersehen und hätten ggfs. auch eine Verrechnungsbescheinigung bzw. eine Korrekturmeldung der Krankenkasse. Wenn dem so ist, sollten Sie sich besser schon am Freitag von Ihrem Arzt krankschreiben lassen. Er soll ankreuzen "Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen", damit die Krankenkasse den Vorgang richtig zuordnen kann. Und Sie sollten bei Ihrer zuständigen DRV um kurzfristige Weiterbewilligung Ihrer EM-Rente bitten (schriftlich, Zweizweiler) Alles Gute!
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