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Verlängerung der Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt

von Sven13.07.2008 | 11:37
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3 Antworten

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Meine Frau bekam über 4Jahre volle Erwerbsminderungsrente , ingesamt wurde 3x verlängert , jetzt beim 4mal wurde der Verlängerungsantrag abgelehnt , was kann oder muss man tun , meiner Frau geht es seit Dez.07 noch schlechter ( Eisenplatte im Rücken ,wegen doppelteten Bandscheibenvorfall ) , laut Gutachten kann sie wieder voll arbeiten , voll lächerlich , nimmt 2x täglich Opiate damit es überhaupt einwenig geht , würde mich über Tipps freuen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

sollte der Ablehnungsbescheid noch nicht rechtskräftig sein, so sollte Ihre Ehefrau umgehend Widerspruch erheben. Dieser sollte ausführlich begründet werden unter eventueller Beifügung von neuen ärztlichen Befundberichten.

Nicht bekannt ist, wann der Ablehnungsbescheid erging. Wenn die Rechtsbehelfsfrist bereits abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann nochmals die Ablehnung überprüfen und mittels Bescheid entscheiden. Gegen diesen Bescheid kann dann Widerspruch erhoben werden.

2 Antworten

Realistam 13.07.2008 | 13:25
Sie sollten UNVERZÜGLICH Kontakt zu einem Sozialverband, wie z.B. dem SoVD (www.sovd.de) oder dem VdK (www.vdk.de), aufnehmen. Dort wird man Sie gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag im Widerspruchs-/Klageverfahren professionell vertreten. In laufenden Verfahren wird allerdings, je nach Status, eine kleine Extragebühr fällig. Alternativ dazu können Sie sich aber auch an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden, der allerdings deutlich mehr Geld kosten kann aber keinesfalls besser sein muss.
Heinericham 14.07.2008 | 08:29
Hallo, Ihre Ehefrau sollte unverzüglich Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen. Sie soll dazu schreiben, warum Sie sich weiterhin für erwerbsgemindet hält und dies ggf. durch med. Unterlagen begründen. Z.B. könnte ie auch angeben, dass Ihr Gesundheitszustand hinsichtlich der Schmerzen und unter Berücksichtigung der starken Schmerzmittel nich ausreichend gewürdigt wurde. Sollten Sie bzw. Ihre Ehefrau Mitgleid eines Sozialverbandes sein, so wird dieser Sie in diesem Verfahren und beim Erstellen des Widerspruches unterstützen. MfG
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