War seit 10/08 arbeitsunfähig wegen Depression und starke Rückenbeschwerden. Nach Antragstellung 10/09, ab 04/09 rückwirkend EU-Rente bis 03/11. Nach neuer Antragstellung neue EU-Rentenverlängerung nur bis 05/2012. Warum keine Verlängerung für 2 Jahre? Was kann ich tun?
Gegen die Entscheidung der DRV kannst ganz normal unter Fristeinhaltung (ein Monat) Widerspruch einlegen.
Warum man dir die Rente nur bis 5/12 verlängert hat, kann dir kein Mensch sagen, der nicht deine Akten kennt. Hast du dir alle Gutachten kommen lassen? Kennst du auch die Stellungnahme des beratungsärztlichen Dienstes?
hallo, sich von dem rententräger dass gutachten dass zu dieser entscheidung geführt hat zusenden lassen.
dann sehen ob sich anhaltspunkte für einen widerspruch ergeben.
wenn ja, widerspruch einlegen sollte dieser negativ entschieden werden,
dann sozialgericht klage einreichen.
...bevor sie direkt mit Kanonen auf Spatzen schiessen, sollte man vielleicht erst mal nachdenken.
Punkt 1.
Das eine Rente immer grundsätzlich für 2 Jahre gewährt wird ist völliger Unsinn
Punkt 2.
Warum die Rente bis zum genannten Zeitpunkt gewährt wurde, kann Ihnen logischerweise hier niemand sagen, da hier niemand hellsehen kann.
Punkt 2.
Was sie tun können.
Widerspruch einzulegen, mit der Begründung, das sie Rente nicht 2 Jahre gewährt wurde, ist natürlich völliger Blödsinn. ( obwohl es natürlich lustig ist, die Sachbearbeitung wird sich schief lachen)
Der Arzt, der über den Weitergewährungsantrag enschieden hat, hat den Zeitpunkt festgelegt. Er wird für den genannten Termin wahrscheinlich eine Nachuntersuchung oder eine schriftliche Überprüfung des Gesundheitszustandes zum dem genannten Zeitpunkt in Auftrag geben.
Ich an Ihrer Stelle würde einfach im Januar 2012 ganz normal die Weitergewährung beantragen, das Prozedere nimmt dann wieder seinen Lauf und alles ist OK.
Sie können natürlich auch die grosse Welle machen, die Akten anfordern, das FBI oder das CIA einschalten, was Ihnen logischerweise nichts bringen wird.
Also überlegen sie einfach mal, was sie wollen.
Vielleicht haben sie auch "Glück", das sie Widerspruch einlegen, ein 2. Gutachter zu Rate gewogen wird, der entscheidet, das die Rente gar nicht verlängert werden soll.
Das wär doch auch mal was.
Was würden dann die hisigen Schlaumeier hier sagen, die immer direkt zu sinnfreien Widersprüchen raten?????
Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich zeitlich zu befristen, wenn aus medizinischer Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht unwahrscheinlich ist. Je nach Ergebnis der Überprüfung des medizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers
wird die Dauer des Zeitrentenbezugs festgesetzt - unabhängig von einer ggfs. vorangegangen Dauer.
Wenn sie die genauen Gründe für die nun kürzere Befristung wissen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger – und hier mit der Stelle/dem Sachbearbeiter, der den Weitergewährungsbescheid erteilt hat – in Verbindung zu setzten.
Eine Befristung stellt grundsätzlich eine Beschwer da, gegen die isoliert Widerspruch und Anfechtungsklage zulässig sind.
Eine Befristung stellt grundsätzlich eine Beschwer da, gegen die isoliert Widerspruch und Anfechtungsklage zulässig sind.
Danke für die Bestätigung. ( war aber auch ehrlich gesagt keine Überraschung) ;-)
Nur eine Frage : Was ist ".......eine Beschwer......". Hab ich jetzt so noch nicht gehört???
Sie haben es nun in der Hand selbst zu entscheiden ob es Ihnen sinnvoll erscheint einen Widerspruch durchzukämpfen (und anschließend daran eventuell eine Klage).
Wenn Ihr Ziel eine Zeitrente auf 2 Jahre (statt auf eines) ist, benötigen Sie Energie und Nerven dafür, dass im Erfolgsfall der nächste Verlängerungsantrag 12 Monate später anfällt.
Das will gut überlegt sein.....
Wenn sie "beschwert" sind, dann ist Ihrem Antrag nicht in vollem Umfang stattgegeben worden.
Der Idealfall bei der Weitergewährung wäre ja gewesen - Rente auf Dauer. Da Sie nur eine Rente auf Zeit bekommen haben, ist ja nicht das bestmögliche Ergebnis auf Ihren Antrag rausgekommen.
Hinweis: Sie können auch fristwahrend Widerspruch einlegen, damit der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist gestellt wird und Akteneinsicht beantragen (z.B. dass die Akte zu Ihrer Gemeindeverwaltung geschickt wird). Dann können Sie im Anschluss den Widerspruch begründen oder wenn sich durch die Akteneinsicht alles geklärt hat zurücknehmen.
Wenn sie "beschwert" sind, dann ist Ihrem Antrag nicht in vollem Umfang stattgegeben worden.
Der Idealfall bei der Weitergewährung wäre ja gewesen - Rente auf Dauer. Da Sie nur eine Rente auf Zeit bekommen haben, ist ja nicht das bestmögliche Ergebnis auf Ihren Antrag rausgekommen.
Hinweis: Sie können auch fristwahrend Widerspruch einlegen, damit der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist gestellt wird und Akteneinsicht beantragen (z.B. dass die Akte zu Ihrer Gemeindeverwaltung geschickt wird). Dann können Sie im Anschluss den Widerspruch begründen oder wenn sich durch die Akteneinsicht alles geklärt hat zurücknehmen.
Genau...und unbedingt das FBI und die Bundespolizei informieren. Und die GSG 9.
Alles sinnvoll, auf jeden Fall.
Wenn sie nur einen Funken Verstand haben, stellen sie einfach Anfang 2012 einen normalen Weitergewährungsantrag. Wenn nicht, verfahren wie die Schlaumeier schreiben.
wenn rente auf dauer angestrebt wird, dann widerspruch einlegen und begründen.
wäre nicht das erstemal das dann nach widerspruch anders entschieden wurde zu ihren gusten.
übrigends. eine erteilte rente auf zeit kann nicht, weil widerspruch eingelegt wurde von neuem gutachter einfach eingestellt werden.
dass wäre ja schon eine klage wert dass mal so oder so entschieden wird :-)
auch entscheiden im klageverfahren gutachter durch gericht oftmals anders als die von der rentenkasse, auch keine seltenheit.
auch haben sie die möglichkeit im klageverfahren einen gutachter selbst zu bestimmen!!!
Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Ob ein Widerspruchs- und anschließendes Klageverfahren bis 05/2012 entschieden sein wird, steht in den Sternen. Aus meiner Sicht macht es daher wenig Sinn. Sie können aber zunächst zur Fristwahrung Widerspruch erheben und sich erstmal die Akten ansehen. Was das aber dann bringt???
Ggf. stellen Sie alternativ einfach nächstes Jahr um diese Zeit den Verlängerungsantrag.