Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich zeitlich zu befristen, wenn aus medizinischer Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht unwahrscheinlich ist. Je nach Ergebnis der Überprüfung des medizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers
wird die Dauer des Zeitrentenbezugs festgesetzt - unabhängig von einer ggfs. vorangegangen Dauer.
Wenn sie die genauen Gründe für die nun kürzere Befristung wissen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger – und hier mit der Stelle/dem Sachbearbeiter, der den Weitergewährungsbescheid erteilt hat – in Verbindung zu setzten.