SGBVI §56 Absatz 5 besagt, dass sich die Kindererziehungszeit für Kinder verlängert, wenn während der laufenden Erziehung ein weiteres Kind hinzukommt, für das der Person ebenfalls Kindererziehungszeit zusteht. Was geschieht nun, wenn ein Kind vorzeitig aus der Erziehungszeit herausfällt, z. B. durch Tod des Kindes, Verlust des Sorgerechts, Übertragung der weiteren Erziehungszeit auf den anderen Elternteil o. ä.?
Beispiel - Ausgangssituation:
Eine Person bekommt Erziehungszeit für zwei Kinder, eines ist am 15.06.1994 geboren, das andere am 17.07.1995. Die Erziehungszeit läuft damit von 06.1994-06.2000.
1) Das zweite Kind verstirbt am 05.08.1996. Was ist die Erziehungszeit?
2) Das zweite Kind verstirbt am 05.08.1999 (also zu einem Zeitpunkt, an dem das Kind aus seiner eigentlichen Erziehungszeit von 36 Monaten heraus ist). Was ist die Erziehungszeit?
3) Die Zuordnung der Kindererziehungszeiten des zweiten Kindes wird für 08.1996 dem anderen Elternteil zugeordnet. Was ist die Erziehungszeit des ersten Elternteils?
4) Kann die Zuordnung der Kindererziehungszeiten des zweiten Kindes für 08.1999 dem anderen Elternteil zugeordnet werden? Das Kind ist zu diesem Zeitpunkt bereits älter als 36 Monate.