Hallo koala ,
ob bei einem Antrag auf Weitergewährung einer Zeitrente eine erneute ambulante Begutachtung erforderlich ist oder die Anforderung von Befundberichten bei behandelnden Ärzten ausreichen, entscheidet in jedem Einzelfall der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers zum Zeitpunkt der Antragstellung.