Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Verlängerung der vollen Eu-Rente?

von koala27.10.2011 | 10:34
2722 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo experten! ich werde bald die volle eu-rente verlängern lassen. ich weiß nicht ob diese info stimmt, aber gibt es aktenvermerke,dass man bei der nächsten eu verlängerung zu einem gutachter muss! wird so eine entscheidung über einen künfitgen gutachter besuch, schon im vorraus festgelegt? sprich beim letzten bescheid? oder doch erst bei der erneuten verlängerung der eu-rente? besten dank koala

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo koala ,

ob bei einem Antrag auf Weitergewährung einer Zeitrente eine erneute ambulante Begutachtung erforderlich ist oder die Anforderung von Befundberichten bei behandelnden Ärzten ausreichen, entscheidet in jedem Einzelfall der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Krämersam 27.10.2011 | 11:26
Das kann man pauschal so nicht sagen, da es immer vom med. Einzelfall abhängig ist und darum eben immer unterschiedlich gehandhabt wird. Es gibt aber diese Aktenvermerke direkt bei Zuerkennung der EM-Rente , das z.b. beim nächsten Verlängerungsantrag dann erneut begutachtet werden sollte. Daran muss sich aber der dann mit der Prüfung des Verlänegrungsantrages beauftrage Mitarbeiter des med. Dienstes nicht halten, da es ja zwischenzeitlich andere Erkenntnissse geben könnte die eine erneute Begutachtung völlig unnötig erscheinen liesse. z.b. dann , wenn gleich mit dem Verlängerungsantrag absolut eindeutige , nicht wiederlegbare fachärztliche Atteste/Befundberichte mitgeschickt werden. Dadurch kömnnte dann eine erneute Begutachtung vermieden werden, weil diese Berichte bereits zur Verlängerung der EM-Rente ausreichend sind . Grundsätzlich wird also immer erst zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrages einer EM-Rente dann eine erneute Einschätzung der aktuellen gesundheitlichen Situation vorgenommen und dann auch erst über die weitere Vorgehensweise im Verfahren - wie z.b. einer Begutachtung - seitens des med. Dienstes entschieden. Auch könnte der med. Dienst bevor eine erneute Begutachutng angesetzt würde, erstmal aktuelle Befundberichte ihrer Ärzte einholen um danach dann über eine Begutachtung zu entscheiden. Sind diese Befundberichte aber eindeutig und für den med. Dienst in sich schlüssig und kann dem dann auch gefolgt werden, kommt es sicher nicht mehr zu einer dann ja völlig unnötigen Begutachtung nur weil das früher mal so geplant war . Die RV ist da auch wirklich sehr flexibel, was die individuelle Vorgehensweise im Einzelfall dann anbelangt.
???am 27.10.2011 | 11:15
Eine solche "Entscheidung" wird logischerweise erst bei Vorlage des Verlängerungsantrags getroffen. Es kann ja keiner vorhersagen, ob Sie neue medizinische Unterlagen mit einreichen und wie aussagekräftig die sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026