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Verlängerung eines Altersteilzeitvertrages

von Jenny21.04.2008 | 09:42
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen ATZ-Vertrag abgeschlossen, der vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008 läuft. Zuschüsse von der Arbeitsagentur wurden von der Firma nicht beantragt. Ich bin am 6.12.1948 geboren und könnte ab 1.1.2009 in Rente gehen mit 18% Abschlägen. Nun ist die Firma an mich herangetreten mit der Bitte den Vertrag um 2 Jahre zu verlängern. Kann ich dann zum 1.1.2011 in Rente gehen mit 10,8% Abschlägen oder ist die Verlängerung nicht zulässig bzw. rentenschädlich.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jenny,

ich gehe davon aus, dass vor dem Beginn der ATZ geprüft wurde, dass mit 60 die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen auch erfüllt sein können.

Dann ist eine Verlängerung der ATZ aus rentenrechtlicher Sicht unproblematisch. Sie beantragen einfach die Altersrente entsprechend später - dadurch haben Sie weniger Abschläge und zusätzliche Entgeltpunkte durch die zwei Jahre längere Arbeit.

Alles andere ist Vertragssache im Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber.

1 Antworten

Schadeam 21.04.2008 | 12:45
wenn die Voraussetzungen für die Rente mit 60 gegeben sind, sind Sie i.d.R. auch mit 62 erfüllt. Die RV würde 2 Jahre länger Beiträge erhalten und müsste erst 2 Jahre später Rente zahlen - der ist das egal. Selbst wenn keine Altersteilzeit mehr vorliegen würde, wäre die AR für Frauen erfüllt. M.E. kann nichts passieren, wenn Sie und Ihr AG sich einig sind und den Vertrag ändern.
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