Hallo Jenny,
ich gehe davon aus, dass vor dem Beginn der ATZ geprüft wurde, dass mit 60 die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen auch erfüllt sein können.
Dann ist eine Verlängerung der ATZ aus rentenrechtlicher Sicht unproblematisch. Sie beantragen einfach die Altersrente entsprechend später - dadurch haben Sie weniger Abschläge und zusätzliche Entgeltpunkte durch die zwei Jahre längere Arbeit.
Alles andere ist Vertragssache im Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber.