hallo,
stimmt es, dass meine krankenkasse über den elektronischen datenaustausch früher bescheid weiss, ob meine em-rente verlängert wurde als ich?
dürfte sie mir auskunft geben?
danke.
hallo,
stimmt es, dass meine krankenkasse über den elektronischen datenaustausch früher bescheid weiss, ob meine em-rente verlängert wurde als ich?
dürfte sie mir auskunft geben?
danke.
Dies stimmt so nicht, Ihre Krankenkasse bekommt zum gleichen Zeitpunkt wie Sie eine schriftliche Mitteilung. Wenn ein Datensatz ergeht, dann am gleichen Tag der Bescheiderteilung.
Da bei einer Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente die Rente auch nicht neu berechnet wird, erhält Ihre Krankenversicherung im Wege des „elektronischen Datenaustausches“ gar keinen entsprechenden Meldesatz. Ihre Krankenversicherung kann somit auch nicht die entsprechende Auskunft erteilen. Auf die frage ob Sie eine entsprechende Auskunft erteilen darf, kommt es mithin gar nicht erst an.
heisst das im umkehrschluss, dass ich derkrankenkasse bescheid sagen muss, ob eine em-rente verlängert wurde oder nicht?
es muss ja sicher gestellt sein, dass ich irgendwie krankenversichert bin.
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