ich erhalte erstmalig eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3Jahre). Diese läuft bis Ende Januar 2019. Jetzt meine Frage an das Forum. Wann sollte man den Verlängerungsantrag stellen? Gibt es dabei zu beachten? Wird man auf jeden Fall wieder einem Gutachter vorgegestellt?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
23.07.2018, 12:03
Experten-Antwort
Hallo Herr Hecht,
der Antrag auf Weitergewährung sollte ca. 4 Monate vor dem Ende der Befristung gestellt werden. Ob bei einem Antrag auf Weitergewährung einer Zeitrente eine erneute Begutachtung erforderlich ist oder die Anforderung von Befundberichten bei behandelnden Ärzten ausreicht, entscheidet in jedem Einzelfall der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers.
23.07.2018, 12:05
von
Marco
Man sollte so 3-4 Monate vor Ablauf die Verlängerung beantragen. Hierzu gibt es auch ein passendes Formular.
Nein, eine erneute Begutachtung ist nicht zwingend, kann man sich ggf. aber auch nicht entziehen.
Sie sollten vorab vielleicht ihre Ärzte aufsuchen, um aktuelle Befundberichte zu erhalten die ihren derzeitigen Status bestätigen. Eine Garantie einer Begutachtung zu entkommen gibt es aber nicht.
23.07.2018, 19:56
von
W*lfgang
Zitiert von: Dieter Hecht
Wann sollte man den Verlängerungsantrag stellen?
Hallo Dieter Hecht,
6 Monate vor Ende ist erfahrungsgemäß die bessere Wahl - reicht meist, aber auch nicht immer. Daneben gibt es DRV-Träger, die Ihnen auch bereits 8 Monate vor Auslaufen den Verlängerungsantrag zusenden.
Gemessen am erwerbsgeminderten Grund für die EM-Rente sind da keinen einheitlichen Empfehlungen möglich.
Gruß w.
23.07.2018, 20:20
von
Doretta W.
Zitiert von: W*lfgang
6 Monate vor Ende ist erfahrungsgemäß die bessere Wahl - reicht meist, aber auch nicht immer. Daneben gibt es DRV-Träger, die Ihnen auch bereits 8 Monate vor Auslaufen den Verlängerungsantrag zusenden.
Sinn und Zweck von Befristungen ist vor allem eine möglichst ZEITNAHE Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung.
Und wenn man bereits 6 bis 8 Monate vor Ablauf eine Weiterbewilligung beantragen kann, dann ist das alles andere als zeitnah. Dann könnte man die Fortzahlungsanträge auch gleich nach Erhalt des Bewilligungsbescheides stellen. (Oder besser sofort beim Erstantrag, da in Einzelfällen sogar 24 oder 36 Monate nicht ausreichen. (Ironie off !!))
Sollten tatsächlich 3 bis 4 Monate vor Ablauf nicht ausreichen, kann man meistens eine vorübergehende Weiterzahlung bis zur endgültigen Entscheidung bewirken. Es gibt also gar keinen Grund, noch früher tätig zu werden.
23.07.2018, 20:30
von
Fortitude one
Zitiert von: Dieter Hecht
Guten Tag,
ich erhalte erstmalig eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3Jahre). Diese läuft bis Ende Januar 2019. Jetzt meine Frage an das Forum. Wann sollte man den Verlängerungsantrag stellen? Gibt es dabei zu beachten? Wird man auf jeden Fall wieder einem Gutachter vorgegestellt?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Hallo Dieter Hecht,
ich hatte meinen Weitergewährungsantrag für meine befristete EMR 8 Monate vor Ende gestellt und ohne Probleme. Der Antrag wurde mir binnen 2 Wochen zugeschickt. Ich habe den EMR Antrag ausgefüllt und zusammen mit den angeforderten ärztlichen Befundberichte an die RV/DRV geschickt. Nach 3 Wochen hatte ich meine Verlängerung. Aus diesem Grund stimme ich W*lfgang Bemerkung voll zu. Es geht auch so. Viel Glück.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
23.07.2018, 21:00
von
W*lfgang
[quote=300619]Es gibt also gar keinen Grund, noch früher tätig zu werden./quote]
joo ...Sie stecken also voll in dieser Materie drin und können das im Einzelfall überschauen? Tzzz, wie kann ich da nur an Ihrer Kompetenz zweifeln, wann der richtige Zeitpunkt für ein Weiterzahlungsantrag ist ;-)
Gruß w.
24.07.2018, 01:48
von
Doretta W.
Zitiert von: W*lfgang
joo ...Sie stecken also voll in dieser Materie drin und können das im Einzelfall überschauen?
Joo, als ehemalige "Entscheiderin" kann ich das tatsächlich überschauen, Herr Superschlau!