Hallo,
für meine volle Erwerbsminderungsrente, befristet bis 30.06.09, habe ich Mitte Februar die Verlängerung beantragt. Eine Eingangsbestätigung habe ich auch erhalten aber ansonsten bisher nichts gehört, auch nicht bezüglich eines Gutachtertermins. Mich macht das langsam völlig fertig, ich kann kaum noch schlafen vor Sorge. Kann mir irgendjemand hier sagen, ob man irgendwie darauf schließen kann, wie die Chancen sind? Muss man auf jeden Fall noch zum Gutachter? Muss ich mich eigentlich vorsichtshalber arbeitslos melden, falls die Bearbeitung zu lange dauert oder soll ich damit warten????
Ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger kann nie schaden, um zu erfragen wie der Sachstand ist.
Des weiteren sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dies dient nur dazu, dass die weiteren Zeiten bei der RV angerechnet werden können, sofern eine Rente nicht weiter bewilligt wird.
Greifen Sie zum Äußersten, nämlich zum Telefonhörer und rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an!
Sie sollten sich 3 Monate vor
Ablauf der befristeten EM-Rente - zur Sicherheit ! - bei der Agentur für Arbeit melden - also diese Woche würde ich dort noch vorsprechen.
Eine " Eingangsbestätigung " der Rv , das ihr Rentenverlängerungsantrages dort eingegangen ist, gibt es nicht.
Insofern ist es völlig normal, das Sie bisher nichts weiter gehört haben.
Wobei jetzt ca. 6 Wochen seit Antragstellung vergangen sind und eine telf. Rückfrage nach dem Stand der Dinge sicher nicht schaden würde.
Inweit Sie begutachtet werden oder nicht,ärztliche Befundberichte ihres behandelnden Arztes event. schon ausreichen und ob ihnen im Endeffekt die EM-Rente verlängert wird, kann Ihnen hier niemand sagen.
Es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung und darum wird ihnen hier mit Erfahrungen
von anderen EM-Rentenern nicht gedient sein.
Hallo Renate,
aus der Bearbeitungsdauer kann kein Hinweis gezogen werden wie bei Ihrem Antrag verfahren werden soll.
Sie sollten einfach eine telefonische Sachstandsanfrage bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. In diesem Fall kann Ihnen der genaue Sachstand mitgeteilt werden. Vermutlich werden gerade medizinische Ermittlungen bei Ihren behandelnden Ärzten geführt.
Hallo Corletto,
ich habe aber eine Eingangsbestätigung der Rentenversicherung bekommen. Das steht als Überschrift im Betreff. Wieso meinen Sie, dass es das nicht gibt?
Ich habe mich jetzt auch bei der Arbeitsagentur erkundigt. Empfänger der Erwerbsminderungsrente unterliegen nicht der Verpflichtung sich spätestens drei Monate vorher zu melden. Ich müsste mich nur, wenn die Rente nicht verlängert wird, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden.